Bin Wiederholungstäter ins Sachen Alkohol am Steuer.
1. Entzug 1992 1,5 , 2. Entzug 2001 1,9, und nun wieder am Muttertag 1,7, verursachte einen Verkehrsunfall mit Sachschaden (Zaun).
Habe die Mindeststrafe erhalten, Nachschulung und VPU.
Ergebnnis der VPU: Kraftfahrspezifische Fähigkeiten in noch ausreichendem Ausmaß vorhanden allerdings die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung derzeit in nicht ausreichendem Maße anzunehmen.
Zur Verbesserung der Eignungvoraussetzungen wird strikte Alkoholabstinenz (ärztliche Kontrolle) sowie Inanspruchnahme einer Alkoholberatungsstelle empfohlen. Bei Einhaltung dieser Bedingung Kontrolluntersuchung nach vier bis sechs Monaten sinnvoll.
Leberwerte alle oK !!!!
Da ich Alleinerzieherin von 4 Kindern bin brauche ich den Führerschein dringend!
Können mir die ersten beiden Delikte tatsächlich noch immer als derart erschwerend angerechnet werden? War die letzten 7 Jahre bis auf 2 Anonymverfügungen wegen geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen unauffällig. Seit 18 Jahren bis auf dieses eine mal Unfallfrei!!!
Wie kann ich mich gegen eine weitere Sperre wehren und hat das überhaupt einen Sinn??
Dummheit gehört bestraft..... aber so hart???
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