Dasselbe Vergehen doppelt bestraft
Verfasst: 10.06.2008, 23:38
Mein Anhänger wird am 14.2. beanstandet: "Pickerl" abgelaufen. Ich erfahre davon ("offiziell" = Hinterlegung des Strafbescheides beim Postamt) am 20.2.
Am 21.2. / 9:22 Uhr geht wieder ein Polizist vorbei. Nochmals Anzeige, nochmals Strafbescheid.
Ich berufe gegen den 2. Bescheid wegen "Doppelbestrafung"; argumentiere, dass man mir eine faire Chance und Zeit einräumen muss, den Missstand zu beseitigen, nachdem ich davon Kenntnis erhalten habe (die fehlende Überprüfung nach §57a KFG). Für die Versäumnis habe ich ja schon im Rahmen des ersten Straftbescheides gezahlt (und nicht einmal knapp ...).
Die Berufung wird vom "Unabhängigen Verwaltungssenat" abgewiesen.
Muss ich das als (rechtlich korrekte) Schikane hinnehmen, oder bin ich mit meiner Argumentation doch im Recht?
Wenn ich die Situation auf die Spitze treibe: (Angenommen) der Polizist straft mich (weil ich neben dem Anhänger stehe) gleich; wechselt den Gehsteig und kommt zurück: Noch immer ist kein Pickerl am Anhänger: Wiederholung, nochmals zahlen, ....?????
Wieso gibt es (in diesem Fall) keine (gesetzliche) Frist, das Fehlende nachzuholen. Wie wäre das z.B. bei einem Baumangel: Darf da auch die Baubehörde wöchentlich (täglich, stündlich, minütlich,...) denselben Mangel bestrafen?????
Am 21.2. / 9:22 Uhr geht wieder ein Polizist vorbei. Nochmals Anzeige, nochmals Strafbescheid.
Ich berufe gegen den 2. Bescheid wegen "Doppelbestrafung"; argumentiere, dass man mir eine faire Chance und Zeit einräumen muss, den Missstand zu beseitigen, nachdem ich davon Kenntnis erhalten habe (die fehlende Überprüfung nach §57a KFG). Für die Versäumnis habe ich ja schon im Rahmen des ersten Straftbescheides gezahlt (und nicht einmal knapp ...).
Die Berufung wird vom "Unabhängigen Verwaltungssenat" abgewiesen.
Muss ich das als (rechtlich korrekte) Schikane hinnehmen, oder bin ich mit meiner Argumentation doch im Recht?
Wenn ich die Situation auf die Spitze treibe: (Angenommen) der Polizist straft mich (weil ich neben dem Anhänger stehe) gleich; wechselt den Gehsteig und kommt zurück: Noch immer ist kein Pickerl am Anhänger: Wiederholung, nochmals zahlen, ....?????
Wieso gibt es (in diesem Fall) keine (gesetzliche) Frist, das Fehlende nachzuholen. Wie wäre das z.B. bei einem Baumangel: Darf da auch die Baubehörde wöchentlich (täglich, stündlich, minütlich,...) denselben Mangel bestrafen?????