Strafe für Halten und Parken §24 STVO
Verfasst: 05.06.2008, 11:09
Hallo, liebe Forum Mitglieder!
Ich habe ein kleines Problem, vielleicht kennt sich jemand von Euch aus, ob es rechtens sein kann, was mir nun schon zum Zweiten Mal passiert.
Ich wohne im 22. Bezirk in einer absichtlich so verbauten Straße, daß einfach viel zu wenige Parkplätze vorhanden sind.
Eine Nebenfahrbahn ist durch bauliche Abtrennung noch zusätzlich zu einer Sackgasse gemacht worden, eine 30er Zone ist das Ganze sowieso.
Genau in dieser Nebenfahrban kann man neben einem Grünstreifen parken, ohne jemanden zu behindern, da ein Fahrstreifen mit gut 3,50m freibleibt. An dem einen oder anderen Tag dürfte sich vermutlich irgendein Vollkoffer, der nichts besseres zu tun hat, ermutigt fühlen, die Poilzei anzurufen, und Anzeige zu erstatten.
Nun meine Frage: Natürlich ist die Sackgasse eine Fahrbahn mit Gegenverkehr, aber:
Diese Sackgasse ist eindeutig zwangsverkehrsberuhigt.
Diese Sackgasse ist etwa 100m lang
Diese Sackgasse dient ausschließlich als Zufaht zu Halten- oder Pakren
Der Gesetzestext lautet: Es müssen mindestens zwei Fahrstreifen bei Fahrbahnen mit Gegenverkehr für den fließenden Verkehr freibleiben.
Kann man so etwas anfechten, oder bin ich da chancenlos?
Wo zum Teufel ist in einer zwangsverkehrsberuhigten, ca. 100m langen Sackgasse in einer 30er Zone der Fließverkehr zu finden ?????
danke Euch
Grüße, M
Ich habe ein kleines Problem, vielleicht kennt sich jemand von Euch aus, ob es rechtens sein kann, was mir nun schon zum Zweiten Mal passiert.
Ich wohne im 22. Bezirk in einer absichtlich so verbauten Straße, daß einfach viel zu wenige Parkplätze vorhanden sind.
Eine Nebenfahrbahn ist durch bauliche Abtrennung noch zusätzlich zu einer Sackgasse gemacht worden, eine 30er Zone ist das Ganze sowieso.
Genau in dieser Nebenfahrban kann man neben einem Grünstreifen parken, ohne jemanden zu behindern, da ein Fahrstreifen mit gut 3,50m freibleibt. An dem einen oder anderen Tag dürfte sich vermutlich irgendein Vollkoffer, der nichts besseres zu tun hat, ermutigt fühlen, die Poilzei anzurufen, und Anzeige zu erstatten.
Nun meine Frage: Natürlich ist die Sackgasse eine Fahrbahn mit Gegenverkehr, aber:
Diese Sackgasse ist eindeutig zwangsverkehrsberuhigt.
Diese Sackgasse ist etwa 100m lang
Diese Sackgasse dient ausschließlich als Zufaht zu Halten- oder Pakren
Der Gesetzestext lautet: Es müssen mindestens zwei Fahrstreifen bei Fahrbahnen mit Gegenverkehr für den fließenden Verkehr freibleiben.
Kann man so etwas anfechten, oder bin ich da chancenlos?
Wo zum Teufel ist in einer zwangsverkehrsberuhigten, ca. 100m langen Sackgasse in einer 30er Zone der Fließverkehr zu finden ?????
danke Euch
Grüße, M