Ich werde den Sachverhalt mal kurz schildern:
Letztes Wochenende wurde meiner Freundin der Führerschein entzogen. In einem Zeitraum von ca. fünf Stunden hatte sie nicht mehr wie zwei Bier (0,5l) getrunken. Keine Spirituosen oder so! Bei der Verkehrskontrolle in den Morgenstunden hatte sie 0,72 also im Endeffekt dann 1,44 Promille im Blut. Selbst die Beamten fanden dies komisch, da sie weder nach Alkohol roch noch Gleichgewichtsstörungen o. ä. aufwies. Eine erneute Kontrolle durch die Polizei ergab aber ein ähnliches Ergebnis.
Wenn ich richtig informiert bin, liegt das Strafmaß hier bei dreimonatigen Entzug des Führerscheins und einer Geldstrafe von 800 – 5000 Euro, jedoch keine Nachschulung. Mit was ist konkret zu rechnen oder legt das die Bezirkshauptmannschaft Individuell fest?
Es ist ihr erster Führerscheinentzug (geboren 1985). Sie wäre auch nicht gefahren, wenn die gemerkt hätte, dass sie betrunken ist. Das ist eben gerade das Eigenartige bei der ganzen Sache: mit 1,44 Promille ist man doch nahezu volltrunken, oder?!
Uns ist das in der Vergangenheit schon öfters aufgefallen, dass sie sofort extrem viel Promille hat. Z.b. erst letztes Jahr: auf einem Zeltfest hatten ein Freund und ich vier Maß Bier getrunken und meine Freundin genau ein Bier (0,5l). Etwa eine halbe Stunde nachdem wir ausgetrunken hatten, bliesen wir aus Spaß in einen Alkomaten, der wie auf solchen Festen üblich von ein paar jungen Damen betrieben wird. Mein Freund und ich hatten 0,6 bzw. 0,7 Promille. Meine Freundin nach einem Bier 1,8 Promille. Da wir es nicht glauben konnten, haben wir diesen Test andernorts wiederholt: mit einem ähnlichen Ergebnis. Sicher sind diese Geräte nicht geeicht und weitaus ungenauer als die der Exekutive aber einen Richtwert ergeben sie trotzdem! Klar habe ich mehr Körpermasse als meine Freundin und Frauen bauen den Alkohol sowieso langsamer ab aber es kann doch nicht sein, dass das so weit auseinander geht?!
Lange rede kurzer Sinn: gibt’s rechtliche Mittel um da was zu erreichen bzw. das Strafmaß zu verringern? Wäre z.B. ein Attest denkbar, bei dem meine Freundin unter Aufsicht ein Bier trinkt und dann nachher in einen Alkomaten bläst bzw. ihr Blut abgenommen wird? Hätten nicht die Polizisten die Pflicht gehabt, meine Freundin ins Krankenhaus zur Blutabnahme zu fahren, wenn sie schon Zweifel an der Richtigkeit der Messung hatten?
Was meinen Sie?
Alkohol am Steuer - Führerscheinabnahme zulässig?
-
- Beiträge: 98
- Registriert: 06.05.2008, 12:41
hallo
ich glaube nicht dass rechtlich etwas möglich ist, das ergebnis des alkotestes wird als solches herangenommen und demendsprechend bestaft werden.
die polizei muss nur unter bestimmten vorraussetzungen eine blutabnahme veranlassen, die hier nicht zutreffen.
mfg
ich glaube nicht dass rechtlich etwas möglich ist, das ergebnis des alkotestes wird als solches herangenommen und demendsprechend bestaft werden.
beides ist mit "nein" zu beantworten. ein attest oder dergleichen ist überhaupt ausgeschlossen (es hängt von der tagesverfassung ab wie der körper alkohol aufnimmt, es kann sein dass im essen alkohol war, es kann sein dass der alkoholgehalt im bier höher war, es kann sein, dass heimlich etwas untergemischt wurde, etc etc etc...)Wäre z.B. ein Attest denkbar, bei dem meine Freundin unter Aufsicht ein Bier trinkt und dann nachher in einen Alkomaten bläst bzw. ihr Blut abgenommen wird? Hätten nicht die Polizisten die Pflicht gehabt, meine Freundin ins Krankenhaus zur Blutabnahme zu fahren, wenn sie schon Zweifel an der Richtigkeit der Messung hatten?
die polizei muss nur unter bestimmten vorraussetzungen eine blutabnahme veranlassen, die hier nicht zutreffen.
mfg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 83 Gäste