Aufforderung zur Rechtfertigung
Verfasst: 11.05.2008, 21:32
Hallo,
habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung betreffend einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO per normalen Postweg (Briefkasten) und uneingeschrieben erhalten.
Darin ist auch Rechtfertigungsfrist von 2 Wochen angeführt.
Müssen solche Schreiben von der Behörde laut Verwaltungsstrafgesetzes § 42 Abs. 2 diese nicht per RSA-Brief zugestellt werden ?
Wenn ja, wass passiert wenn ich darauf nicht reagiere ?
habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung betreffend einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO per normalen Postweg (Briefkasten) und uneingeschrieben erhalten.
Darin ist auch Rechtfertigungsfrist von 2 Wochen angeführt.
Müssen solche Schreiben von der Behörde laut Verwaltungsstrafgesetzes § 42 Abs. 2 diese nicht per RSA-Brief zugestellt werden ?
Wenn ja, wass passiert wenn ich darauf nicht reagiere ?