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Aufforderung zur Rechtfertigung

Verfasst: 11.05.2008, 21:32
von gogo33
Hallo,

habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung betreffend einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO per normalen Postweg (Briefkasten) und uneingeschrieben erhalten.

Darin ist auch Rechtfertigungsfrist von 2 Wochen angeführt.

Müssen solche Schreiben von der Behörde laut Verwaltungsstrafgesetzes § 42 Abs. 2 diese nicht per RSA-Brief zugestellt werden ?

Wenn ja, wass passiert wenn ich darauf nicht reagiere ?

Verfasst: 14.05.2008, 17:18
von Dr.iur.inspe
guten tag

grundsätzlich sollte der brief eingeschrieben kommen, falls sie nicht darauf reagieren ist er nach ablauf der frist von 2 wochen rechtskräftig und sie werden aufgrund eines säumnisses ihrerseits mit einer hohen verwaltungsstrafe zu rechnen haben.

auf keinen fall ist der bescheid nichtig oder nicht zu beachten!!!!!!!!!

mfg