§ 46 Abs 2 zufahrt zur Autobahn
Verfasst: 05.05.2008, 07:22
Hallo Leute
hab folgende Anonymverfügung bekommen:
Sie haben beim Zufahren auf die Autobahn eine Zufahrtsstraße benutzt, die nicht durch Hinweiszeichen als Zufahrt gekennzeichnet war. Hintergrund: es gibt bei der Raststätte in Mondesee auf der A1 eine solche Zufahrtsstraße die direkt in den Parkplatz / Raststättenbereich mündet (also nicht in die Fahrbahn, ich bin also nicht auf die Autobahn sondern zu besagter Raststätte gefahren).
Auf der Verfügung ist unter Zeit zwar das Datum angegeben aber keine Uhrzeit.
Die Straße ist zwar mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet, aber seit Jahren wurde sie von vielen Leuten benutzt, da mann damit ca. 10 km Kilometer spart.
Bitte sagt mir ob es sich lohnen kann hier auf die Lenkererhebung, . . . zu warten (Betrag derzeit 58,00) bzw das durchzustreiten.
Danke im vorraus
hab folgende Anonymverfügung bekommen:
Sie haben beim Zufahren auf die Autobahn eine Zufahrtsstraße benutzt, die nicht durch Hinweiszeichen als Zufahrt gekennzeichnet war. Hintergrund: es gibt bei der Raststätte in Mondesee auf der A1 eine solche Zufahrtsstraße die direkt in den Parkplatz / Raststättenbereich mündet (also nicht in die Fahrbahn, ich bin also nicht auf die Autobahn sondern zu besagter Raststätte gefahren).
Auf der Verfügung ist unter Zeit zwar das Datum angegeben aber keine Uhrzeit.
Die Straße ist zwar mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet, aber seit Jahren wurde sie von vielen Leuten benutzt, da mann damit ca. 10 km Kilometer spart.
Bitte sagt mir ob es sich lohnen kann hier auf die Lenkererhebung, . . . zu warten (Betrag derzeit 58,00) bzw das durchzustreiten.
Danke im vorraus