Strafverfügung nicht zugest. - Deutschland bittet um Hilfe
Verfasst: 30.04.2008, 15:05
Hallo nach Österreich,
hab folgende Frage:
Ich soll am 11. und 12.07.07 in Innsbruck falsch geparkt haben. Das erste was ich davon höre war heute Post vom Deutschen Finanzamt, die vollstrecken wollen.
Heute habe ich beim Amt in Österreich angerufen. Die sagten mir, dass sie mir am 13.12.07 einen Bußgeldbescheid o.ä. geschickt hätten, deren Annahme ich jedoch verweigert hätte. Davon ist mir nichts bekannt.
Wie ich weiterhin erfahren habe, wurde die genannte Strafverfügung an meine alte Postanschrift geschickt. Im August 2007 bin ich umgezogen und habe mich amtlich umgemeldet.
Es könnte sein, dass der neue Mieter in der alten Wohnugn die Annahme verweigerte.
Der Beamte in Österreich teilte mir heute mit, dass für ihn die Sache rechtskräftig sei weil Annahme verweigert.
Wie ist da Euer Rechtssystem?
In Dtschl. würde es als nicht zugestellt gelten, weil es an die alte Anschrift geschickt worden wäre. (Absolute Zustellungshindernisse)
VIELEN DANK! für die HILFE
Gruß
Peter
hab folgende Frage:
Ich soll am 11. und 12.07.07 in Innsbruck falsch geparkt haben. Das erste was ich davon höre war heute Post vom Deutschen Finanzamt, die vollstrecken wollen.
Heute habe ich beim Amt in Österreich angerufen. Die sagten mir, dass sie mir am 13.12.07 einen Bußgeldbescheid o.ä. geschickt hätten, deren Annahme ich jedoch verweigert hätte. Davon ist mir nichts bekannt.
Wie ich weiterhin erfahren habe, wurde die genannte Strafverfügung an meine alte Postanschrift geschickt. Im August 2007 bin ich umgezogen und habe mich amtlich umgemeldet.
Es könnte sein, dass der neue Mieter in der alten Wohnugn die Annahme verweigerte.
Der Beamte in Österreich teilte mir heute mit, dass für ihn die Sache rechtskräftig sei weil Annahme verweigert.
Wie ist da Euer Rechtssystem?
In Dtschl. würde es als nicht zugestellt gelten, weil es an die alte Anschrift geschickt worden wäre. (Absolute Zustellungshindernisse)
VIELEN DANK! für die HILFE
Gruß
Peter