Folgender Sachverhalt:
9 Uhr 30, 15°C Außentemperatur und das seit rund einer Woche
auf Landesstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, gute Sicht, ausreichende Fahrbahnbreite befindet sich eine relativ große Glatteisfläche, die sich über die gesamte Fahrbahn zieht.
PKW gerät ins rutschen und rammt 2ten PKW. Beide Fahrzeuge erleiden Totalschaden, beide Lenker leicht, aber verletzt.
Laut den Ortsansässigen ist dieser Bereich der Straße im Winter, mit unter bis in den April hinein zumeist eisig. Es gibt aber niergends ein Schild, das auf diese Gefahr hinweisen würde.
Kann der Straßenhalter in diesem Fall, da die Straße nicht gewartet/gestreut wurde zur Rechenschaft gezogen werden oder ist der Fahrer des ersten PKW's alleine Schuld am Unfall?
Eisglatte Fahrbahn bei +15°C-> Totalschaden
Haftung Straßenerhalter
Ausgehend von der Richtigkeit der Angaben, dh. 15 Grad Plus, keine exponierte Lage bei der man in der Übergangszeit mit dem Auftreten von Glatteis rechnen muß, allgemeines Bekanntsein der Vereisung dieser Stelle Vorort, usw. ist eine (Teil-)Haftung des Straßenerhalters nicht auszuschließen. Der Straßenerhalter ist grundsätzlich gesetzlich zur Instandhaltung, Reinigung, Ermöglichung der Benützbarkeit (zB.: durch Räumung, Streuung und dergl.) verpflichtet.
Es wird in einem Verfahren jedoch der Nachweis zu führen sein, dass den Straßenerhalter ein fahrlässiges Verschulden trifft, da er im Bewußtsein, dass diese Straßenstelle regelmäßig einer Vereisung unterliegt, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Streuung nicht nachgekommen ist.
Es wird in einem Verfahren jedoch der Nachweis zu führen sein, dass den Straßenerhalter ein fahrlässiges Verschulden trifft, da er im Bewußtsein, dass diese Straßenstelle regelmäßig einer Vereisung unterliegt, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Streuung nicht nachgekommen ist.
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