Hallo,
meine Frau hatte einen Autounfall auf der Autobahn. Ein LKW hat Sie gerammt und das Auto ist ein Totalschaden. Die Vollkaso hat alles übernommen, da wir nicht so lange aufs Geld warten wollten. Die hat auch einen Leihwagen bis EUR 275,- bezahlt. Den Rest EUR 500,- sind jetzt noch offen und möchte ich über meine Rechtsschutzversicherung einklagen.
So jetzt kommts: Die Basler sagt mir, da ich Variante A (ohne Mietwagen) bei der Haftpflicht hatte, kann ich den Restbetrag des Mietautos nicht einklagen, da mir eigentlich gar kein Mietwagen zustehen würde. Das der Mietwagen mit EUR 275,- in der Vollkaso ist hat damit nichts zu tun - laut Rechtschutzversicherung.
Daher haben Sie mir jetzt die Kosten aus dem Klagsentwurf gestrichen. Alle anderen Kosten (Selbstbehalt, Abschleppkosten, etc.) sind laut denen OK.
Kennt sich hier wer aus. Ich habe keine Infos dazu gefunden und möchte natürlich meine EUR 500,- retour.
Danke!
Markus
Mietwagenkosten
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