Autoanhänger

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Thomas 0022
Beiträge: 1
Registriert: 14.01.2008, 21:23

Autoanhänger

Beitrag von Thomas 0022 » 14.01.2008, 21:39

Da die ganzen Gesetzestexte für Laien ziemlich verwirrend sind, kenne ich mich jetzt überhaupt nicht mehr aus.

1. Darf ich diese Kombination mit vollbeladenen Anhänger auf der Straße bewegen:

Ich habe den Führerschein der Klassen B und E.

Geländegängiger PKW
Eigengewicht: 770kg
Höchst zul. Gesamtgewicht: 1140kg

Anhänger auflaufgebramst
Höchst zul. Gesamtgewicht: 1000kg

2. Im Zulassungschein des Autos ist die Anhängerkupplung mit der Typennummer und max. Stützlast von 50kg eingetragen. (Wurde von der Landesregierung typisiert) Aber bei den zulässigen Anhängelasten steht "0"!
Im Typenschein stehen auch nirgends die Anhängelasten. Das Auto ist Baujahr 1983, damals wurde sowas vermutlich nie in Typenscheinen erwähnt. Ist also eine Eintragung von zulässigen Anhängelasten im Zulassungsschein nicht erforderlich?



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 55 Gäste