Minderschwerer Verkehrsunfall / hinterlistiger Unfallgegner
Verfasst: 14.07.2007, 15:48
Hallo liebe Leute!
Ich bin 18 Jahre alt, habe vor wenigen Wochen meine Matura abgeschlossen. In der Vorbereitungszeit für diese, es geschah Anfang Mai, hatte ich mit meinem Moped eine Konfrontation mit einem Motorradlenker, welche sich wie folgt ereignet hat:
Wie jeden Tag fuhr ich auch an diesem Freitag, dem 4.5.2007, mit dem Moped zur Schule. Um 07:30 Uhr ordnete ich mich auf der linken Fahrbahn (Busspur) ein, um in eine Querstraße einzubiegen. Ordnungsgemäß wartete ich links blinkend den Gegenverkehr ab. Ein entgegenkommender geradeaus fahrender PKW erkannte meine Absicht, blieb stehen, und gab mir durch Handzeichen zu verstehen, dass er auf seinen Vorrang verzichtet, um mir das Linksabbiegen zu ermöglichen. Nachdem ich mich bei dem PKW-Lenker bedankt hatte, wollte ich in eine Querstraße einbiegen. Im selben Augenblick kam geradeaus fahrend auf der Busspur plötzlich ein Motorradfahrer daher (zu dieser Zeit ist das Befahren für sämtlichen Kraftverkehr außer Linienbusse verboten), übersah offensichtlich den Vorrangverzicht des PKWs, der mir das Linksabbiegen ermöglichte und wollte an diesem auf der rechten Seite auf der Busspur vorbei fahren. Um eine Kollision mit mir Linksabbiegenden zu verhindern, veriss der Motorradfahrer sein Fahrzeug, kam dabei zu Sturz, blieb aber nach eigenen Angaben zufolge unverletzt. Eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls lehnte der beteiligte Unfallgegner ausdrücklich ab. Nachdem wir unsere Daten gegenseitig ausgetauscht hatten, setzte der Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug die Fahrt fort. Ob, und in welchem Ausmaß, dieses durch den Sturz beschädigt wurde, konnte ich nicht feststellen. Bei den beteiligten Fahrzeugen fand keine Fremdberührung statt, es gab auch keine sonstigen Schäden.
Es meldete sich danach auch eine Dame bei mir, welche sich spontan bereit erklärte, den hier geschilderten Ablauf jederzeit bezeugen zu wollen.
--
Mein wohl größter Fehler bei diesem Vorfall war, auf das Drängen des Unfallgegners hin auf eine Polizeiliche Aufnahme des Unfalls zu verzichten denn:
Gestern kam ein Brief ins Haus, Absender: Bezirksgericht.
Der Unfallgegner und sein Anwalt fordern nun (nachdem sich die Versicherung offenbar weigert seinen Schaden zu begleichen):
* Eine beträchtliche vierstellige Summe, welche sich aus
- Schmerzensgeld (!)
- Kosten für Reperatur des Fahrzeugs (Begutachtung erfolgte durch Sachverständiger der eigenen Partei!)
- Bearbeitungskosten
zusammensetzt.
Meine Frage nun an die Spezialisten: Wie ist die Situation zu interpretieren? Wer hat die günstigeren Aussichten?
Ps.: Ich bin mir meines Fehlers bezüglich des Ausbleibens der Exekutive durchaus bewusst.
Vielen Dank, wenn Sie sich die Zeit genommen haben!
Mfg.
Florian
Ich bin 18 Jahre alt, habe vor wenigen Wochen meine Matura abgeschlossen. In der Vorbereitungszeit für diese, es geschah Anfang Mai, hatte ich mit meinem Moped eine Konfrontation mit einem Motorradlenker, welche sich wie folgt ereignet hat:
Wie jeden Tag fuhr ich auch an diesem Freitag, dem 4.5.2007, mit dem Moped zur Schule. Um 07:30 Uhr ordnete ich mich auf der linken Fahrbahn (Busspur) ein, um in eine Querstraße einzubiegen. Ordnungsgemäß wartete ich links blinkend den Gegenverkehr ab. Ein entgegenkommender geradeaus fahrender PKW erkannte meine Absicht, blieb stehen, und gab mir durch Handzeichen zu verstehen, dass er auf seinen Vorrang verzichtet, um mir das Linksabbiegen zu ermöglichen. Nachdem ich mich bei dem PKW-Lenker bedankt hatte, wollte ich in eine Querstraße einbiegen. Im selben Augenblick kam geradeaus fahrend auf der Busspur plötzlich ein Motorradfahrer daher (zu dieser Zeit ist das Befahren für sämtlichen Kraftverkehr außer Linienbusse verboten), übersah offensichtlich den Vorrangverzicht des PKWs, der mir das Linksabbiegen ermöglichte und wollte an diesem auf der rechten Seite auf der Busspur vorbei fahren. Um eine Kollision mit mir Linksabbiegenden zu verhindern, veriss der Motorradfahrer sein Fahrzeug, kam dabei zu Sturz, blieb aber nach eigenen Angaben zufolge unverletzt. Eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls lehnte der beteiligte Unfallgegner ausdrücklich ab. Nachdem wir unsere Daten gegenseitig ausgetauscht hatten, setzte der Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug die Fahrt fort. Ob, und in welchem Ausmaß, dieses durch den Sturz beschädigt wurde, konnte ich nicht feststellen. Bei den beteiligten Fahrzeugen fand keine Fremdberührung statt, es gab auch keine sonstigen Schäden.
Es meldete sich danach auch eine Dame bei mir, welche sich spontan bereit erklärte, den hier geschilderten Ablauf jederzeit bezeugen zu wollen.
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Mein wohl größter Fehler bei diesem Vorfall war, auf das Drängen des Unfallgegners hin auf eine Polizeiliche Aufnahme des Unfalls zu verzichten denn:
Gestern kam ein Brief ins Haus, Absender: Bezirksgericht.
Der Unfallgegner und sein Anwalt fordern nun (nachdem sich die Versicherung offenbar weigert seinen Schaden zu begleichen):
* Eine beträchtliche vierstellige Summe, welche sich aus
- Schmerzensgeld (!)
- Kosten für Reperatur des Fahrzeugs (Begutachtung erfolgte durch Sachverständiger der eigenen Partei!)
- Bearbeitungskosten
zusammensetzt.
Meine Frage nun an die Spezialisten: Wie ist die Situation zu interpretieren? Wer hat die günstigeren Aussichten?
Ps.: Ich bin mir meines Fehlers bezüglich des Ausbleibens der Exekutive durchaus bewusst.
Vielen Dank, wenn Sie sich die Zeit genommen haben!
Mfg.
Florian