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Organstrafverfügung - Falsche KFZ Bezeichnung

Verfasst: 27.04.2007, 14:06
von Chris010887
Hallo,

ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen.

Eine rein rechtliche Frage, keine moralische :lol:

Auf der Verfügung steht das übliche

Marke, Farbe, mit dem beh. Kennzeichen ***** am 27.4.2007 um 10.47 Uhr in Wien 01, Zelinkagasse 10,

in einer Blablabla....

Jetzt hat der oder die Beamte allerdings bei Marke "Chrysler" aufgeschrieben. Mein Wagen ist allerdings ein Citroen.

Habe ich jetzt das Recht, die Zahlung der Strafe zu verweigern, da aus der Fahrzeugbeschreibung nicht herausgeht, dass mein KFZ gemeint ist?

Oder reicht es, wenn das Kennzeichen richtig angegeben wurde?

Würde mich über eine Auskunft freuen.

MfG
Chris

Verfasst: 27.04.2007, 20:44
von Fun
Dein Gedankengang ist sicher nicht unrichtig, allerdings in bezug auf die Marke, die Farbe o. ä. glaube ich nicht, dass das Mandat dadurch üngültig wird.
Anders wäre es wohl bei Adresse, Zeit, Kennzeichen.

Verfasst: 28.04.2007, 09:17
von Tom100
Ich würde zahlen, denn letztlich zählt das Kennzeichen. Farbe und Typ werden imho hauptsächlich aufgrund von Wechselkennzeichenbesitzern angeführt.

Verfasst: 01.05.2007, 11:53
von MEMIL
Richtig! Wenn man die Übertretung begangen hat, das Beste ist einmal vorerst bezahlen. Unter Unständen kann sogar ein falsches Kennzeichen irrelevant sein. Das ist der Fall bei Radarbildern wo der Täter einwandfrei erkannt werden kann, oder wenn der Parksheriff den Täter gesehen hat und ihn wieder erkennen kann. Sonst bei den Autofarben wird oft nur Hell oder Dunkel geschrieben, weil mehr nicht notwendig ist.
MEMIL