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Anonymverfügung nach Mautvergehen ohne vorherige Zustellung der Strafe

Verfasst: 23.12.2025, 03:14
von Tschuri Cazzino
Eine im Ausland ansässige Bekannte hat eine österreichische Autobahn ohne Vignette befahren und dafür eine Strafe erhalten.
Die Strafe wurde offenbar per Einschreiben an ihre Adresse ins Ausland geschickt, wo die Abholfrist bei der Post nur 7 Tage beträgt. Da sie zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub war, fand sie die Verständigung erst nach Ablauf der Frist. Auf der Verständigung stand nur "ausländisches Einschreiben" - ohne näheren Hinweis auf den Absender.

Nun bekam sie erneut einen Brief von der Asfinag, dieses Mal nicht eingeschrieben, in dem mitgeteilt wurde, dass die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt wurde und nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werde. Mein Anruf bei der BH ergab, dass eine Anonymverfügung zugestellt würde, die dann mindestens 300 Euro (statt 120) Kosten würde.

Frage dazu: Kann wirklich auf Basis eines nicht zugestellten Einschreibens ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden?
Gibt es noch eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung?

Für sachdienliche Hinweise danke ich im Voraus.

Re: Anonymverfügung nach Mautvergehen ohne vorherige Zustellung der Strafe

Verfasst: 23.12.2025, 04:18
von alles2
Das ist gängige Praxis! In den meisten Fällen rate ich dazu, den Betrag für die Ersatzmaut unverzüglich und noch während des Beweisverfahrens einzubezahlen. Dann gilt es zu beobachten, was weiter passiert. Wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet, kann die nach einer Anonymverfügung die ergangene Strafverfügung mit einem Einspruch bekämpft werden, bei dem man die Situation genauso darstellen könnte, wonach man der ursprünglichen Frist nicht nachkommen konnte, zumal man von der Aufforderung erst am Tag x erfahren hatte. Entsprechend § 20 Abs.5 BStMG (Bundesstraßen-Mautgesetz) könnte man dadurch (über die Ersatzmaut hinaus) straffrei bleiben.

Re: Anonymverfügung nach Mautvergehen ohne vorherige Zustellung der Strafe

Verfasst: 23.12.2025, 14:49
von Tschuri Cazzino
Vielen Dank für die Ausführungen.
Ich konnte heute nach einem Telefonat mit der Asfinag-Hotline noch einen glimpflichen Verlauf des Verfahrens erwirken. Da die Asfinag noch nicht, wie im Brief angekündigt, die Anzeige an die BH erstattet hatte, war es noch möglich die Strafe durch sofortige Bezahlung abzuwenden. Es bleiben die 120 Euro für die Ersatzmaut an die Asfinag, was im Vergleich zu den mindestens 300 Euro für die Verwaltungsstrafe fast wie ein Weihnachtsgeschenk daherkommt.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass es offenbar eine kurze inoffizielle Gnadenfrist (es dürften 2 Wochen sein) gibt, binnen der man einer Verwaltungsstrafe auch nach Ankündigung der Anzeige entkommen kann.