Anonymverfügung nach Mautvergehen ohne vorherige Zustellung der Strafe
Verfasst: 23.12.2025, 03:14
Eine im Ausland ansässige Bekannte hat eine österreichische Autobahn ohne Vignette befahren und dafür eine Strafe erhalten.
Die Strafe wurde offenbar per Einschreiben an ihre Adresse ins Ausland geschickt, wo die Abholfrist bei der Post nur 7 Tage beträgt. Da sie zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub war, fand sie die Verständigung erst nach Ablauf der Frist. Auf der Verständigung stand nur "ausländisches Einschreiben" - ohne näheren Hinweis auf den Absender.
Nun bekam sie erneut einen Brief von der Asfinag, dieses Mal nicht eingeschrieben, in dem mitgeteilt wurde, dass die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt wurde und nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werde. Mein Anruf bei der BH ergab, dass eine Anonymverfügung zugestellt würde, die dann mindestens 300 Euro (statt 120) Kosten würde.
Frage dazu: Kann wirklich auf Basis eines nicht zugestellten Einschreibens ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden?
Gibt es noch eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung?
Für sachdienliche Hinweise danke ich im Voraus.
Die Strafe wurde offenbar per Einschreiben an ihre Adresse ins Ausland geschickt, wo die Abholfrist bei der Post nur 7 Tage beträgt. Da sie zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub war, fand sie die Verständigung erst nach Ablauf der Frist. Auf der Verständigung stand nur "ausländisches Einschreiben" - ohne näheren Hinweis auf den Absender.
Nun bekam sie erneut einen Brief von der Asfinag, dieses Mal nicht eingeschrieben, in dem mitgeteilt wurde, dass die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt wurde und nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werde. Mein Anruf bei der BH ergab, dass eine Anonymverfügung zugestellt würde, die dann mindestens 300 Euro (statt 120) Kosten würde.
Frage dazu: Kann wirklich auf Basis eines nicht zugestellten Einschreibens ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden?
Gibt es noch eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung?
Für sachdienliche Hinweise danke ich im Voraus.