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Verkehrsunfall - Abfindungserklärung

Verfasst: 15.04.2007, 17:31
von Tom100
Ich hatte Ende Januar 2007 einen Verkehrsunfall, das Unfallgeschehen war wie folgt:

Ich (Fahrzeug A) fuhr auf einer Vorrangstraße, ein Auto (Fahrzeug B) kam rechts aus einer Seitengasse, fuhr zu weit in die Kreuzung ein, ich konnte nicht mehr bremsen, touchierte das Fahrzeug und wurde auf die entgegengesetzte Fahrbahnseite geschoben. Dort stand ein Fahrzeug (C) das links in die Querstraße einbiegen wollte und auf das ich mit meinem Fahrzeug frontal prallte. Der Unfalllenker des Fahrzeugs B, das aus der Seitenstraße kam, hat seine Schuld am Unfall eingeräumt und seine Versicherung hat mir mittlerweile auch eine entsprechnde Entschädigungssumme angeboten, allerdings mit einer Abfindungserklärung die ich zuvor zu unterzeichnen habe.

Dort findet sich folgender Absatz:



Falls mir von Ihnen ein Betrag von € xxx gezahlt wird, erkläre ich und meine Rechtsnachfolger, für alle Ansprüche, welcher Art und welchen Namens immer, die mir aus diesem Anlass entstanden sind oder in Zukunft entstehen sollten, Ihnen sowie jeder dritten physischen oder juristischen Person gegenüber vollkommen und endgültig befriedigt zu sein. Mt Bezahlung des genannten Betrages würden daher auch Anwaltskosten abgegolten sein.



Für mich stellt sich nun folgendes Problem dar:



1.) Das Fahrzeug C, das zum Abbiegen nach links in der Vorrangstraße stand wurde von meinem Fahrzeug (A) durch den Frontalaufprall erheblich beschädigt, d.h. der eigentliche Unfallverursacher hat die Beschädigung nur indirekt verursacht (indem ich eben aufgrund des Zusammenstoßes meines (A) und seines Fahrzeugs (B) auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite geschoben wurde und dort C beschädigte). Der Lenker von Fahrzeug C hat den Schaden bei meiner Versicherung eingereicht, worauf ich meine Versicherung angewiesen habe diesen nicht zu übernehmen, da ja das Fahrzeug B den Unfall verursacht hat.



2.) Meine Großmutter, die zum Unfallzeitpunkt neben mir am Beifahrersitz gesessen hat, erlitt eine schmerzhafte Brustkorbprellung und hätte gerne von der Versicherung Schmerzensgeld.



Wenn ich also nun die Abfindungserklärung unterzeichne und es stellt sich heraus, dass der Lenker von Fahrzeug C noch keine Entschädigungszahlung erhalten hat, könnte es dann passieren, dass ihn die Versicherung des Fahrzeuglenkers B an mich verweist, eben weil ich die Abfindungserklärung unterschrieben habe?

Hat meine Großmutter, wenn ich die Abfindungserklärung unterschreibe, noch eine Chance Schmerzensgeld von der Versicherung zu erhalten oder würde die sie ebenfalls an mich verweisen?



Prinzipiell verstehe ich die Abfindungserklärung so, daß es sich dabei nur um Schäden handelt, die mir persönlich (also mein schrottreifes Auto und eventuelle Verletzungen die ich erlitten habe) enstanden sind, aber müsste sich nicht der Lenker von Fahrzeug C prinzipiell auch an mir schadlos halten (schließlich war es mein Fahrzeug das seines beschädigt hat) und ich würde dann eben seine Schadenssumme bei der Versicherung von Fahrzeuglenker B einfordern?



Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt halbwegs verständlich schildern und bedanke mich schon im Vorraus für jede Antwort auf meine Fragen.


RE: Verkehrsunfall - Abfindungserklärung

Verfasst: 15.04.2007, 22:02
von MEMIL
Problematisch bei so einer Abfindungserklärung, ist dass die Gültigkeit nur zwischen die beide Vereinbarungspartner gegeben ist. Egal was vereinbart wird (Gültigkeit gegenüber Dritten), für jede Entschädigung ist in erster Linie die Haftpflichtversicherung verantwortlich. Deswegen empfehle ich Ihnen keine Unterschrift vor dem Abschluss der Bearbeitung des Schadensfalls bei der Versicherung. Wenn der Unfall erst vor wenigen Monaten geschehen ist, müssen Sie sich nicht so eilig verhalten. Wenden Sie sich an den ÖAMTC oder ARBÖ, sie werden sicher eine Beratung bekommen. Sonst gibt es auch gratis Beratungen bei der Rechtsanwaltskammer und bei Gerichten.

mfg,

MEMIL






RE: Verkehrsunfall - Abfindungserklärung

Verfasst: 16.04.2007, 09:46
von Tom100
Vielen Dank für die rasche Antwort Memil!



Vom ÖAMTC bekam ich den (für mich eher seltsamen) Tip auf der Abfindungserklärung handschriftlich "ausgenommen Schmerzensgeld" zu vermerken. Ich werde also vorerst deinen Rat befolgen und mich mit einer weiteren Rechtsberatung in Verbindung setzen, da es für mich in der Angelegenheit noch zu viele offene Fragen gibt um einfach zu unterschreiben.

Außerdem frage ich mich welche Gründe ich haben sollte so eine Abfindungserklärung überhaupt zu unterschreiben, denn die Versicherung bietet mir lediglich den Zeitwert des Autos, der mir auch ohne Abfindungserklärung zustünde. Wie verhalten sich Versicherungen deiner Erfahrung nach wenn man antwortet, daß sie die angebotene Entschädigungssumme gerne überweisen können, man aber nicht bereit ist eine Abfindunserklärung zu unterschreiben?



Grüße


RE: Verkehrsunfall - Abfindungserklärung

Verfasst: 16.04.2007, 10:49
von MEMIL
So würde ich auch sehen. Sie können einen freundlichen Brief schreiben und bekannt geben, dass Sie die Sache noch überprüfen werden. Und Sie können ebenfalls um vorläufige Überweisung des Zeitwerts ersuchen, damit Sie sich um ein anderes Auto kümmern können. Manche Versicherungen akzeptieren, andere wiederum nicht. D.h., sie werden sich nicht weigern, mindestens den gesetzlichen Zeitwert zu überweisen, aber sie können die Sache in die Länge ziehen, bis Sie sich entschieden haben, die Abfindungserklärung zu unterschreiben. Das Problem mit den Versicherungen, ist nicht so sehr dass sie sich Geld sparen wollen, sondern auch, dass sie möglichst schnell und vollständig den Schadensfall abschließen wollen, damit die genaue Abrechnung (für ihre Bilanz) benötigen. Mit weiteren Kostenrisiken wollen sich nicht damit zu tun haben. Eine übereilige Unterschrift liegt aber bestimmt nicht in Ihrem Sinne, sondern hilft nur die Versicherung.

mfg,

MEMIL


Verfasst: 17.04.2007, 13:28
von Tom100
Vielen Dank für die geduldige Beantwortung meiner Fragen Memil!

Grüße
Tom