Verkehrsfläche wurde verkleinert

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gemeindebuerger
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Verkehrsfläche wurde verkleinert

Beitrag von Gemeindebuerger » 09.04.2007, 17:12

Ein Nachbar hat ohne Grenzmarken sein Grundstück in der Höhe und Richtung öffentliches Gut (Straße) aufgeschüttet und die Nivelierung nicht eingehalten. Dann hat er Grenzmarken ca. 1,5 Meter im Jahre 2005 in der Verkehrsfläche bekommen im krassen Konflikt zu dem Flächenwidmungsplan mit dem seit 50 Jahren gültigen 6,50 Metern an dieser Stelle. Die Verkehrsfläche hat jetzt nur mehr 5 Meter Breite. Wurde im Zuge einer Straßensanierung den Anrainern als 5 Meter Straßensanierung verkauft und über Nacht machte man daraus eine 5 Meter Verkehrsfläche die vom Anfang bis zum Ende der Straße gelten soll und durch den rechten Winkel dafür sorgt (5 Meter bei uns angepasst), dass Anrainer weiter hinein rücken müssten. Der Abstand zu unseren Parkplätzen (gegenüberliegend) wäre nur mehr 5 Meter statt 6,50 Meter. Die Veränderungen konnten beim Vermessungsamt nicht eingetragen werden, da man Anrainer darüber informieren hätte müssen und wird so als Qualitätsverbesserung abgetan und man hofft auf Verjährung in 30 Jahren, da niemand von den Anrainern informiert werden konnte, wer will schon an Grundstück verlieren. Unser Grundstück und unserer Nachbarn auf unserer Straßenseite, hat man den Plan absichtlich verkürzt dargestellt, der mit unseren Urkunden nicht übereinstimmt und großzügig ausgeglichen, obwohl sich unsere Grenze 50 Jahre nicht verändert hat und immer Grenzmarken vorhanden waren. Also uns etwas dazu gegeben lt. Plan, was ein anderer sich in Wirklichkeit straßenseitig gegenüberliegend genommen hat. Demnach befände sich der Nachbar nach wie vor an der richtigen Stelle lt. Vermessungsamt (Plan) und uns Anrainern gegenüber gilt der verkürzt dargestellte Plan der Gemeinde (nicht der vom Vermessungsamt) welcher auch nicht im Maßstab nachvollziehbar ist. Unsere alten Bilder zeigen den Telefonkasten im öffentlichen Gut beim Nachbargrundstück gegenüber der Straße auf ca. 6,50 Meter zu ihm und ein Zaun (Betonsocken!!!) mit Hecke dahinter mit den 45 Metern wie im Grenzkataster und lt. Grundbuchquadratmetern, wie es immer bis 2003 gestimmt hat. Der Flächenwidmungsplan und der Grenzkataster hatten schon längst Gültigkeit erlangt und damit haben wir und andere Anrainer unsere Grundstücke gekauft und Häuser darauf errichten. Weil man ein guter Nachbar sein will, kümmern sich angrenzende Nachbarn leider nicht darum und man steht gegenüber einer Gemeinde die nur mauert alleine da! Die wiederum gibt in der dreimonatigen Antwortfrist auf den Tag genau, nur inhaltslose kurze Phrasen von sich und so vergeht die Zeit. Die Aufgabe eines Geometers wäre gewesen alle Urkunden der Anrainer zu sichten und 14 Tage zuvor eine Verhandlung schriftlich kundzutun. Nichts dergleichen ist passiert und Anwälte bzw. Geometer wollen sich nicht gegenseitig das Geschäft verderben, da nur Gemeinden die notwendigen Mittel haben und bei Normalbürgern nichts zu holen ist, als die gesamte Existenz. Die Aufschüttungen wurden nicht kontrolliert und lt. Bezirkshauptmannschaft hätte es ein baupolizeiliches Verfahren geben sollen, wo der Nachbar nicht angetreten ist. Also wurde die Gemeinde bereits aufgefordert einen Missstand (Ihre Versäumnisse) der durch die BH festgestellt worden ist durch ein Verfahren einzuleiten. Jetzt sind wieder 5 Monate vergangen und es tut sich nichts. Vor dem Verfahren (ca. 10 Tage) hat es eine Anzeige gegeben und die Gemeindeorgane haben unseren neu sanierten Parkplatz (aufgrund der Oberflächeabwässer (Aufschüttungen des Nachbarn)ohne Ankündigung kontrolliert ob er 1 Millimeter zu hoch wäre. Wir hatten eine Straßenbaufirma beauftragt und es war natürlich alles ok. Die selben Gemeindeorgane werden beim Nachbarn seit 3 Jahren nicht tätig, obwohl er sein Grundstück nachweisbar 1 Meter hinten aufgeschüttet und als Keil nach vorne zu uns angeglichen hat (war einst eine nivellierte Gewerbefläche).




MEMIL
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RE: Verkehrsfläche wurde verkleinert

Beitrag von MEMIL » 10.04.2007, 07:10

Ein sehr interessantes Thema haben Sie aufgeworfen. Einige Aspekte möchte ich hier zusammenfassen:

1) Die Gemeinde haftet hier für die Missstände, sonst niemand. Es wird Ihnen nicht helfen, mit dem Nachbarn zu streiten, auch wenn er begünstigt wurde. Warum, und wie diese Begünstigung Zustand kam, kann nur bei der Gemeinde klar gestellt werden.

2) Ich kann Ihnen empfehlen, was zu tun ist, einfach ist sicher nicht: Sie können hier eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde führen. Vorher wäre es notwendig Beschwerde direkt gegen das zuständige Organ einzubringen, damit sich die Gemeinde positionieren kann und Stellung darüber nimmt. Ein Beschwerde können Sie selbst, adressiert an die Baubehörde verfassen, argumentieren, und per Post senden. Die Frist zur Stellungnahme können Sie mit 14 Tagen fixieren. Nimmt die Gemeinde keine Stellung darüber, können Sie dann mit der Klage weiter handeln.

3) Die Klage selbst, werden Sie ohne einen Rechtsanwalt kaum führen können (auch wenn es dafür keinen Anwaltspflicht geben würde, etwa weil es in Ihrer Gemeinde keinen konzessionierten Anwalt gäbe). Die gesetzlichen Bestimmungen sind in Straßenbauvorhaben dermaßen undurchsichtig (Möglichkeiten zur Auslegung und Änderungen von Plänen seitens der Gemeinde, sowie auch sogar nachträgliche Legalisierung von Straßendimensionen, wenn immer Interessen der Allgemeinheiten in Erwägung gebracht werden).

4) Rechtswidrige Nivellierungen sind weniger gravierend als der Straßenrückbau, aber auch hier ist der Nachbarn keine Partei (solang er Ihr Grundstück nicht direkt mit der Nivellierung angegriffen hat), sondern die Gemeinde ist der Ansprechpartner. Hier müssen Sie eine Anzeige bei der Gemeinde erstatten (was offensichtlich eine Formsache ist, weil die Gemeinde ist wahrscheinlich darüber informiert). Auch hier sollten Sie eine Stellungnahme unaufgefordert erhalten.

5) Auch wenn die Gemeinde was Falsches getan haben wird, werden Sie beim Gericht nur dann Recht bekommen, wenn Sie aktiv legitimiert sind. D.h., Sie müssen nachweisen, dass durch den Straßenrückbau und/oder die Nivellierung des Grundstückes des Nachbarn, Ihnen Nachteile entstanden sind. Nur dass Sie sich mit dem Nachbarn in Streit befinden, wird nicht ausreichend sein. Schon deswegen werden Sie einen Rechtsanwalt benötigen, die alle diese Aspekte überprüft und das Auslangen finden kann.

mfg,

MEMIL


Gemeindebuerger
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RE: Verkehrsfläche wurde verkleinert

Beitrag von Gemeindebuerger » 10.04.2007, 12:28

Leider ist neben dem Verursacher (gegenüber unserer Parkplätze) ein angrenzender Exgemeinderat mit einer Toreinfahrt mit nur wenigen

Quadratmetern, dessen linker Torpfosten (gerade dort wo die Verkehrsfläche breiter wird ) weiter in die Straße hineinragt (bei der bisher offenen Wiese unseres gegenüberliegenden Nachbarn ist es nicht so aufgefallen) und der rechte Torpfosten ist weiter drinnen. Jetzt macht unser gegenüberliegender Nachbar eine Einfriedung auf 5,30 Meter (zu den Torfundamenten vor der Straßensanierung errichtet) und unseren von der Gemeinde zugewiesenen Parkplätzen fehlt der Radius und wir sollen die Fahrzeuge nach 50 Jahren schräger stellen. Die Nachbarin kommt ab und zu heraus und weist unsere Parkenden provozierend beim herausfahren ein. Im Begegnunsverkehr dient natürlich unser offener Parkplatz als Ausweichstelle und im Winter ist es sehr günstig den Schnee bei uns loszuwerden, da durch die Aufschüttungen des Nachbarn der Schneepflug sonst die Erde mitnehmen würde, wird auf unsere Seite geschoben. Nicht einmal die 0,75 Meter Straßenband wurden eingehalten und werden als Auffahrt zu den durch die unkontrollierten Aufschüttungen entstandenen viel zu hohen Torfundamenten schräg hinauf verwendet.



Die Grenzmarken die bei beiden Nachbarn gesetzt wurden, sind mit der Qualitätsverbesserung abgestimmt worden und keine Grenze bei den anderen angrenzenden Anrainern im N und S stimmen mehr seit 5/2005



Zu den Anrainern: Leider ist neben dem Ex-Gemeinderat Richtung S ein guter Nachbar und Freund den ich zwar aufmerksam gemacht habe, dass er spätestens in 30 Jahren (seine Nachkommen) ein großes Problem bekommen wird und 1/2 Meter vorne bzw. hinten 1 Meter an Grundstücksbreite verlieren wird, keine Reaktion, man lässt sich nur nicht mehr so oft blicken. Beim Verursacher Richtung N ist der Vater des Verursachers mit dem Anwesen angrenzend, aber innerhalb der Straßenlaterne und den Parkplatzbodenplatten geblieben 40 Jahre!). Er hatte bereits den Boden markiert und wollte wie sein Sohn über die Straßenlaterne 1,5 Meter hinausrücken, dabei haben die Herrschaften und wohl auch die Gemeinde bemerkt, dass durch den rechten Winkel auch er an Grundstück verlieren würde, deshalb sind die Bodenmakierungen wieder verschwunden.



Weiter nördlich oder südlich sind Nachbarn die nur mehr den Kopf schütteln über eine Gemeinde die über uns drüberfährt. Es muss nämlich im rechten Winkel von den beiden Nachbarn zu uns gemessen auf 5 Meter (neuer Zustand seit 2005) die Straße weiter geführt werden, ein Abweichen würde bedeuten, dass mehr Verkehrsfläche vorhanden wäre und das Kartengerüst würde zusammen brechen. Deshalb verlieren auch die angrenzenden Nachbarn im N und S an Grundstück da der tatsächliche bisherige Zustand lt. originalem Kataster vom Vermessungsamt, den Grunstückskäufen und Hausbauten die darauf abgestimmt waren bzw. Zäune die errichtet wurden, durch diese Misere nicht weggewischt werden können. Die Natur lässt sich nicht betrügen!



Seine Ex-Kollegen nehmen unsere Schreiben unbeantwortet als unsere Sichtweise hin und verschleppen schon seit Jahren!



Der Nachbar hat seine Grundstücksgrenzen gekannt und die Grenzmarken verschwinden lassen und sich vor der Straßensanierung ausgebreitet. Der Grenzkataster war für alle Anrainer gleich und wurde von 3 Vorbesitzern auch eingehalten!!! Der Straßenverlauf wurde durch die Torfundamente auf 5,30 Meter bereits vor der Straßensanierung durch den Nachbarn auf unsere Seite gelenkt und nicht

mittig der Straße und somit bei uns und unseren Nachbarn linksseitig der Straße von der Gemeinde auf 5 Meter gemessen, da gegenüberliegend kein Nachbar eine Grenzmarke hatte. Die Gemeinde hat so ein kostspieliges Ausmessen der Straße umgangen und der Rest (Ausbuchtungen wie in jeder Straße als Ausweichstelle für den Begegnungsverkehr wichtig) soll jetzt dem Nachbarn im krassen konflikt zum nach wie vor gültigen Flächenwidmungsplan mit der Verkehrsfläche (6,50 Meter an dieser Stelle) zufallen?

Man stützt sich auf den Gemeindegeometer dessen größter Verfahrensfehler es war, dass es überhaupt kein Verfahren gegeben hat, wo Anrainer schriftlich einzuladen gewesen wären mit Urkunden usw.



Man verwendet 2 Pläne:



Plan 1 des Vermessungsamtes (aller Anrainer) wo sich der Nachbar nach wie vor an der selben Stelle befände



Plan 2 mit einer nicht nachvollziehbaren Qualitätsverbesserung der niemand zugestimmt hat, wo unsere Grundstücke auf einmal näher

herangerückt wären, damit man ein Herausrücken des Nachbarn kaschieren kann. Der Plan braucht nicht beim Vermessungsamt verändert

werden, somit scheinen die Grenzverschiebungen des Nachbarn nicht auf, auch nicht der Ausgleich einer angeblich verkürzten Darstellung unserer und der Nachbargrundstücke die nicht mit unseren Urkunden übereinstimmen. Unabhängig davon, ist der Nachbar heraus gerückt!!!



Rechtsanwälte und Geometer bzw. Gemeinden arbeiten sehr oft zusammen und gerade Gemeinden haben genug Aufträge, deshalb ist es sehr schwer die richtigen Leute zu finden. Auf unsere unzähligen Schreiben gibt es kein Echo.



Es gab keinen Straßenrückbau, sondern vielmehr hat die Straßenlaterne (befindet sich auf einmal im Hof des Nachbarn) die Straße verloren, also wurde die Straße nicht mittig geführt sondern nur linksseitig bei uns gemessen wegen der Torfundamente. Zur Vorbesprechung zur Straßensanierung hat man uns vergessen einzuladen, warum wohl, weil der Verlauf schon längst ausgemacht war!



Die Oberflächenwasser des Nachbarn rinnen auf die Straße (da durch die Aufschüttungen hinten 1 Meter und vorne 20 cm zuvor nivellierte Gewerbefläche auf unserer Höhe) zu uns ein Keil entstanden ist. Wir sind im sensiblen Sumpfgebiet und unsere von der Gemeinde vorgeschriebene Nivellierung (Kellerwanne) Parkplätze können nicht nachträglich erhöht und somit den Nachbarn angepasst werden. Wir bleiben in unserer Senke als Einzige übrig und Schlucken das Wasser aus allen Richtungen. Unser Haus senkt sich bereits nachweisbar nach vorne, da durch die Straßensanierung der Morastboden mit Schotter über 1,5 Meter aufgefüllt worden ist und wir damals durch die Gemeinde den Auftrag hatten unser ganzes Grundstück aufzuschottern, wärend rundherum die Nachbarn Lehmböden haben ....



Ich könnte Ihnen noch 10 Seiten schreiben, wie man uns hinhält um dem Nachbarn Zeit zu verschaffen massive Veränderungen vorzunehmen, es wird eine private Einleitung des Nachbarn in den Straßenkanal der Gemeinde jahrelang sogar mit Unterschrift uns gegenüber abgestritten, dass es dies nicht gäbe (Bauamt) und dann kommt nachdem der Nachbar dies über die Sickergrube abgeändert hat, ein Schreiben von der BH die Einleitung war von der Gemeinde schon längst genehmigt. Gemeindeorgane sagen uns jahrelang die Unwarheit und wollen uns im Zuge der gemachten Fehler (Schwarzbauten usw.) der neu entstandenen Grenzen, nicht kontrollierten Aufschüttungen, der Einleitung in den Kanal als unglaubwürdig und Querulanten hinstellen. Auch der Ex-Gemeinderat hat mit uns die Einleitung gesehen und kein Wort gesagt. Hatten die Gemeindeaufsicht eingeschaltet die hat die Gemeinde sich selbst kontrollieren lassen, wobei natürlich nichts herauskam. Dann sind wir zur BH gegangen, die hat sicher die Gemeinde gefragt und war auch an Ort und Stelle, wir mussten Euro 30 Euro bezahlen, dafür dass keine Einzweige gefunden wurde, obwohl alle Kontaktierten mittels Bild und Einzeichnung der Einzweige von uns informiert worden sind.



Fortsetzung folgt ...





bedanke mich für Ihre kompetente Rückantwort, da wir als Gemeindebürger einer Gemeinde ausgeliefert sind und keinerlei Antworten auf unsere viele Fragen bisher erhalten haben.



Wir könnten uns auch zurücklehnen und einfach sagen, was soll`s haben wir halt weniger Verkehrsfläche und die Verkehrsfläche hat 5 Meter, die angrenzenden Nachbarn verlieren an Grundstück ... da spielen unsere Gene nicht mit! Außerdem wären dann die Grenzen akzeptiert und es gäbe ein Chaos im ganzen Viertel und wir sollen uns diesen beiden falschen Grenzmarken als Ausganzgspunkt für die ganze Straße anpassen? Wir haben unsere Häuser nach dem Kataster des Vermessungsamtes gebaut und nicht nach der Qualitätsverbesserung der Gemeinde!



Sie sehen, ich könnte noch stundenlang weiter schreiben, am liebsten wäre mir schon bald die ganze Sache medial auffliegen zu lassen.



MfG


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