Parpickerl fan falscher Stelle
Verfasst: 26.03.2007, 20:07
Ich hätte ein Frage bezüglich Parkpickerl:
Normalerweise muss in Wien das Parkpickerl in der rechten oberen Ecker der Windschutzscheibe geklebt sein. Ich habe das Parpickerl aber irrtümlicherweise oben-mitte geklebt und vergangenen Donnerstag eine Organstrafverfügnugn bekommen. Begründung kein Parkschein. Meine Frage: Ist das zulässig? Das Parklpickerl ist doch nur der nachweis für den Bescheid, der mich von der Kurzparkzonen-Regelung befreit. Müsste doch egal sein an welcher Stelle das Parkpickerl kleb, hauptsache es ist ersichtlich.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Normalerweise muss in Wien das Parkpickerl in der rechten oberen Ecker der Windschutzscheibe geklebt sein. Ich habe das Parpickerl aber irrtümlicherweise oben-mitte geklebt und vergangenen Donnerstag eine Organstrafverfügnugn bekommen. Begründung kein Parkschein. Meine Frage: Ist das zulässig? Das Parklpickerl ist doch nur der nachweis für den Bescheid, der mich von der Kurzparkzonen-Regelung befreit. Müsste doch egal sein an welcher Stelle das Parkpickerl kleb, hauptsache es ist ersichtlich.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.