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organstrafvergügung
Verfasst: 26.03.2007, 13:14
von uschi67
hallo, hab heute mittag eine organstrafverfügung bekommen, stehe mittag immer von 12.00 - 13.00 uhr in einer kurzparkzone (dauer 30 min.). grund für die strafe, keine uhr im auto. brauche ich diese mittags ? normal dürften sie doch da gar nicht strafen, ausgestellt um 12.30 Uhr ???? wer kann mir antworten ?
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 07:50
von MEMIL
Aber Uschilein! Erklär mir was: wenn die Kurzparkzone Halbstunde beträgt und du von 12:00 bis 13:00 Uhr „immer“ dort deine Karosse stellst, bist schon illegal! Oder habe ich was falsch gerechnet?
Sonst, bei Kurzparkzonen ist so, dass dem Kontrollorgan die Möglichkeit gegeben werden muss, feststellen zu können wann genau du dort eingeparkt hast. Das können sie nicht ohne Parkzettel oder Parkuhr (andere Feststellungsmöglichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen). Hast du weder der einen noch die andere, dann müssen sie annehmen, dass dein Auto dort illegal steht. Arg, ich verstehe…
mfg,
MEMIL
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 07:56
von uschi67
hallo memil, das hilft mir nicht wirklich weiter. Es geht darum, daß bei uns in wels von 12.00 - 13.30 frei geparkt werden kann. da ich von 12.05 bis 12.50 dort stehe, ist die frage, ob der strafzettel - um 12.22 geschrieben - gerechtfertigt ist. in dieser zeit hat sie eigentlich nichts zu schreiben. Ja, um 11.55 und um 13.35 - oder ?????
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 08:11
von MEMIL
Verzeih! Nun verstehe ich deine Frage genauer. Ich treffe rein zufällig demnächst (leider aber nicht vor dem kommenden Donnerstag, in einer Woche) einem Experten ganz in der Nähe dort und kann ihn fragen, ob da was falsch gelaufen ist. Trotdem, meine ich dass wenn du keine Parkuhr und auch keinen Parkzettel hast, wie wird das Kontrollorgan wissen, ob du nicht seit 6:00 Uhr in der Früh dort stehst?
Die Frage ist, ob das Kontrollorgan, zu dieser Zeit, das Recht hat, dich einem Strafzettel zu verpassen.
lg,
MEMIL
memil@gmx.net
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 08:34
von uschi67
dann sollte sie vielleicht um 11.55 schauen oder / und um 13.30 nochmal ? so groß sind ja glaube ich die gebiete auch wieder nicht, die sie haben, oder ? ich finde eben, daß sie um diese zeit gar nichts schreiben dürfte...
wenn du mir den experten fragen könntest wäre super. meine e-mail adresse:
ursula.pichler@handl.at
danke. uschi
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 08:44
von MEMIL
Ich melde mich... XXX,
MEMIL
RE: organstrafvergügung
Verfasst: 28.03.2007, 09:03
von uschi67
vielen dank.
mfg pichler uschi
RE: organstrafverFügung
Verfasst: 29.03.2007, 13:46
von irsf
Schon versucht, ab 12.00 Uhr eine Parkgebühr zu entrichten? Wer z.B. um 11.55 Uhr die (Mindest-)Parkgebühr entrichtet hat, kann bis 13.30 PLUS jene Zeit dort stehen für die beim Automaten an Parkgebühr entrichtet wurde.
ABER: Es muss an der Windschutzscheibe ein entsprechende Kurzparknachweis sichtlich gemacht werden, woher sollte ein "Parksheriff"-Organ sonst wissen, wann der Lenker dort sein Auto abgestellt hat?
Ergänzend dazu ein Auszug aus einem (älteren) Erkenntnis des UVS OÖ betreffend gebührenfreie Kurzparkzonen:
"Die Kennzeichnungspflicht mit einer Parkscheibe knüpft offenbar aus Überwachungsgründen - bereits an das Abstellen, womit ab dem Beginn des Haltens die Parkscheibe anzubringen ist. Dafür spricht auch die Bestimmung des § 25 Abs.3 StVO 1960, wonach beim A b s t e l l e n eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone der Lenker das zur Überwachung der Kurzparkdauer bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu handhaben hat."
D.h. Hilfsmittel sind so und so anzubringen!