POI-Warner

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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metropolis
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POI-Warner

Beitrag von metropolis » 08.03.2007, 15:44

Sind POI-Warner in Österreich erlaubt?

POI= Point Of Interrest = z.B Position eines Radarkasten

Neue GPS Naivgationsgeräte können an der aktuellen Posotion und der Fahrtrichtung erkennen ob man sich einer bekannten Radarüberwachung nähert und davor warnen. Sie greifen NICHT in die Messung der Polizei ein, und behindern diese auch nicht.




MEMIL
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RE: POI-Warner

Beitrag von MEMIL » 08.03.2007, 20:53

Und trotzdem sind sie in Österreich verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Wenn der Fahrer im Voraus identifizieren kann, wo sich das Radargerät befindet, kann er kurz davor den ersten Gang einlegen und kurz danach wieder den zehnten Gang bis in der nächsten Radarstelle einschalten. Das ist nicht Sinn und Zweck des Radargerätes, zumal wir (unser Staat) in Österreich budgetiert jedes Jahr Millionen Euros aus den Strafgeldern. Wir sind in Österreich mehr Strafzahler als Steuerzahlen. Die Finanzierung unseres Straßenverkehrssystem ist auf Strafen, Gebühren und Mauten aufgebaut. Wenn plötzlich keine Radarstrafe mehr bezahlt werden müßte, etwa weil Radarriecher zulässig wären, wurde der Staat den Konkurs beantragen müssen. Wollen wir das? In Gegenteil, wir verbessern täglich unser Radarsystem, damit wir mehr Geld eintreiben können. Wir erfinden selbst alles was noch nicht erfunden wurde, um Geld zu produzieren. Money moves the world und unser Verwaltungswesen auch. Meine ich, ganz persönlich und ganz allgemein...

MfG,

MEMIL




metropolis
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RE: POI-Warner

Beitrag von metropolis » 11.03.2007, 16:41

Und welch Befugnisse hat die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Kann sie die Herausgabe des Navis verlangen und selbst dessen Dateistruktur ansehen. (Ich lasse mich z.B. nur akustisch warnen, bei einer Anhaltung wäre auf dem Display nichts zu sehen)


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RE: POI-Warner

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 17:07

In Österreich dürfen Exekutivbeamten dein Fahrzeug zur Kontrolle anhalten und sie werden dich über die Eigenschaft jenes Gerät fragen, die sie als unzulässig vermuten. Deinen Angaben werden protokolliert und das Gerät wird sofort überprüf. Sie brauchen nur die Seriennummer, Marke und Modell nachschauen, und schon wissen sie ob das Gerät zulässig oder unzulässig ist, z.B. Navigationssystem TomTom Mod. 700, 710, und 900 haben so eine Eigenschaft, die in Österreich nicht zulässig ist. Diese Geräte werden wie Bananen in Österreich verkauft, aber die Warnung, dass der Verkäufer nicht dafür verantwortlich ist, steht auf die Einleitung. Sogar für Geräte die versteckt sind, verfügt die Polizei über Peiler die den Einbau orten können. Ist das Gerät unzulässig, wirst du am Ort und Stelle angezeigt, das Gerät wird eigenhändig ausgebaut und beschlagnahmt. Je nachdem um welches Gerät sich handelt, wo es erworben wurde, was für ein Land ist deines (EU, Nicht-EU, usw.), wird dir das Gerät, nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens, auf Antrag, zurückgefolgt oder auch nicht.

Wie die Rechtslage in Deutschland oder Frankereich ist, weiß ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass dort genauso unzulässig ist wie in Österreich. Die Strafe vielleicht sind dort nicht so drakonisch wie hier und in Italien, sonst kann ich mir vorstellen, dass alles mehr oder weniger gleich ist.

Eines ist mir klar, ich nehme an, dass immer schwieriger wird solche Kontrollen durchzuführen, weil der Markt wird gerade mit Warnsystemen überschwemmt.

mfg,

MEMIL




metropolis
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RE: POI-Warner

Beitrag von metropolis » 11.03.2007, 19:18

Mein Gerät ist ein ganz normaler Pocket-PC, der für alles mögliche verwendet werden kann.(unter anderem auch für Navigation und Warnen) Ein kontrollierender Polizist hätte also mit der Geräte- und Seriennr. keinen Beweis, dass darauf Radarwarnungen gespeichert sind. Da darauf aber auch persönl. Daten wie Adressbücher, Konten od ähnliches gespeichert sein kann, würde ich dieses Gerät nicht ohne weiters aus der Hand geben.


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RE: POI-Warner

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 19:39

Zu deinem "nicht aus der Hand geben" muss ich dir sagen, dass wenn Verdacht auftauscht, wird man dir nicht fragen, was für Daten da gespeichert sind: Es wird sicher beschlagnahmt.

Andererseits, wie du da beschreibst, kann ich mir kaum vorstellen, dass man das Gerät aus deiner Tasche oder aus deinem Gepäck aufspüren wird. So weit geht die Polizei, glaube ich, nicht. Jedenfalls, wenn dein Auto von einem Peiler gefaßt wird, kannst du dir darauf verlassen, dass (wenn die Polizei so will) dein Fahrzeug überprüft wird.

sg,

MEMIL




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