Alkohol am Steuer, Freund fährt in meinem Auto

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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marcibet1
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Alkohol am Steuer, Freund fährt in meinem Auto

Beitrag von marcibet1 » 05.03.2007, 15:12

Hallo!



Ein Freund von mir ist in meinem Auto (ich am Beifahrersitz) alkoholisiert gefahren. Ich hatte keine Ahnung wieviel er getrunken hatte.



Als wir aufgehalten worden ist er einfach aus dem Auto rausgesprungen und davongelaufen. Die Polizei hat das gottseidank gesehen und gewusst das ich nicht der Fahrer bin.



1 Stunde später hat er sich dann am Posten gestellt und musste blasen. 1,5prom. er hatte vor 2 Jahren schon einmal 2,2 prom mit fahrerflucht.



welche strafe kommt auf ihn zu? und muss ich auch was zahlen wegen beihilfe oder so?




MEMIL
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RE: Alkohol am Steuer, Freund fährt in meinem Auto

Beitrag von MEMIL » 06.03.2007, 04:47

Wegen Beihilfe musst du selbst keine Strafe bezahlen! Was für Beihilfe sollst du hier geleistet haben? Er war der Täter, er ist weggelaufen. In diesem Zusammenhang brauchst du dir keine Sorge machen. Die Polizei wird ihn aber ausforschen wollen, und du wirst schon sagen müssen, wer er war. Dass du dein Auto an einen Fremd übergeben hast, wird man dir nicht abnehmen. Anderes, ist wenn du ihm empfohlen hast, unerkannt weg zu laufen. Dann bist du Mittäter.

Nach der Judikatur ist zusätzlich auch der Zulassungsbesitzer zu bestrafen, wenn er das Fahrzeug an jemanden übergeben hat, der sich offensichtlich in beeinträchtigenden Zustand (Trunkenheit, Drogen, Minderjährigkeit, offensichtlich fehlende Fahrkenntnisse, fehlender Führerschein) befunden hat. Dem Zulassungsbesitzer muss aber diese Situation bekannt gewesen sein oder mindestens so offensichtlich, dass man darauf schließen müsste. Deswegen, wenn es zu einem Verwaltungsverfahren kommt (was hier sicher der Fall ist) kann der Zulassungsbesitzer auch als Zeuge eingeladen werden und eine Aussage darüber leisten müssen. Wäre es, infolgedessen, zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen, würde die Polizei auch den Akt an die Staatsanwaltschaft weiter leiten und dann könnte auch der Zulassungsbesitzer angeklagt werden.

MfG,

MEMIL


marcibet1
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RE: Alkohol am Steuer, Freund fährt in meinem Auto

Beitrag von marcibet1 » 06.03.2007, 06:42

naja ich saß ja am beifahrersitz, also hab ich den schlüssel ja offensichtlich einen betrunkenem gegeben. das ist ja das problem. die frage ist: muss ich beweisen dass ich es nicht gewusst habe das er betrunken ist, oder muss man mir nachweisen das ich es gewusst habe?


MEMIL
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RE: Alkohol am Steuer, Freund fährt in meinem Auto

Beitrag von MEMIL » 06.03.2007, 07:01

Du brauchst hier sicher nichts beweisen, weil du im Vorhinein nur Zeuge bist. Und bei Trunkenheit, muss du auch nicht wissen ob er weniger oder mehr als 0,5 Promille intus hatte. Fahrlässigkeit hier könnte erst dir angelastet werden wenn du das Fahrzeug -- als er kaum die Fahrertür aufmachen könnte -- an ihn übergegen hättest. Es gibt Fahrer, die, wenn sie betrunken sind, fahren sie sogar besser und eleganter (ich z.B :-))))

Wie kannst du hier wissen, ob er betrunken ist oder nicht? Das ist nicht zumutbar. Wenn du einfach behaupten willst, dass du nicht erwartet hast, dass er betrunken war, wird man deine Aussage sicher als glaubwürdig betrachten müssen.

Problematisch wird aber, wenn er in der Folge doch schnell ausgeforscht wurde und man festgestellt hat, dass ein gute paar Promille abgeschleppt hat. Dann wird man schon dich fragen, wie du das nicht merken könntest.

MfG,

MEMIL


olja
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Beitrag von olja » 09.05.2007, 18:43

und wie ist das, wenn die person jetzt offensichtlich nicht betrunken wirkt, man zwar weiß, dass sie etwas getrunken hat, aber davon ausgeht, dass diese menge an alkohol nicht den erlaubten wert überschreitet? dann gibt man den autoschlüssel ja nicht einem betrunkenen, sondern halt jemandem, von dem man annimmt, er habe halt ein bisschen was getrunken. macht man sich dann auch mit strafbar?

MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 10.05.2007, 21:49

Ich würde sagen, man macht sich bestimmt nicht strafbar. Was Einem strafbar macht, ist nicht das Ergebnis seines Verhaltens, sondern die Unstände in denen das Geschehen sich entfaltete. Es muss entweder Vorsatz (Absicht), oder Grobfahrlässigkeit oder mindestens Fahrlässigkeit die strafbar ist. Danach wird man bestraft. Wusste man nicht dass der Beifahrer betrunken war, oder könnte man nicht annehmen, dass er mehr als 0,5 pm intus hatte, ist man nicht strafbar. Ob man dann hätte fragen müssen oder nicht, können wir hier nicht spekulieren. Dafür muss ein Richter den Akt studieren und beurteilen (im konkreten Fall) was zumutbar wäre oder nicht.
mfg,
memil

olja
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Beitrag von olja » 11.05.2007, 17:33

hi memil, danke.

verjährt sowas eigentlich auch? also angenommen, jemand erzählt rum, dass er vor 5 jahren alkoholisiert gefahren und nicht erwischt worden ist, kann sowas folgen haben, wenns die falsche person hört?

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