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Behindertenparkplatz

Verfasst: 02.03.2007, 11:27
von wissbegierig
Hallo erstmal!



Sachverhalt: Meine Freundin hat mich nach Hause gefahren und ist kurz auf dem Behindertenparkplatz vor meinem Wohnhaus stehengeblieben, nur um mich aussteigen zu lassen. Daraufhin sind wir von einem lästigen Nachbarn angefallen und beleidigt worden.



Ich weiß natürlich, dass es verboten ist ohne Berechtigung (=Ausweis hinter Windschutzscheibe) auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Aber ist auch das Halten verboten. Ich habe die StVO durchstöbert aber nichts gefunden, das zu meinem Problem passt.



Ich habe nämlich Angst, dass es zu einer Anzeige kommt (der Nachbar ist verrückt und zeigt einfach jeden an!!!!)



Würde mich über eine Antwort freuen und wenn möglich Hinweise zu §§.



DANKE


RE: Behindertenparkplatz

Verfasst: 02.03.2007, 15:45
von MEMIL
Wenn Ihre Freundin das Fahrzeug nicht verlassen hat, brauchen Sie sich keine Sorge machen. Außen Spesen wird es für den (geistigen?) Behinderten nichts gewesen...

Zu einer Behinderung eines Parkplatzes kann es erst kommen, wenn der Benützer den Platz verwenden will und dieser belegt ist. Eine Besitzstörungsklage kann er nicht gegen Ihre Freundin einreichen weil er den Platz nicht besitzt. Sonst, eine Strafe oder Anzeige kann die Behörde nicht auf Anleitung von Privaten, sondern nur auf Grund eigener Wahrnehmung machen. Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Bei Strafsachen kann die Polizei schon Angaben von Dritten für weitere Erhebungen zu Grund legen., hier aber nicht.

MfG,

MEMIL