Behindertenparkplatz
Verfasst: 02.03.2007, 11:27
Hallo erstmal!
Sachverhalt: Meine Freundin hat mich nach Hause gefahren und ist kurz auf dem Behindertenparkplatz vor meinem Wohnhaus stehengeblieben, nur um mich aussteigen zu lassen. Daraufhin sind wir von einem lästigen Nachbarn angefallen und beleidigt worden.
Ich weiß natürlich, dass es verboten ist ohne Berechtigung (=Ausweis hinter Windschutzscheibe) auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Aber ist auch das Halten verboten. Ich habe die StVO durchstöbert aber nichts gefunden, das zu meinem Problem passt.
Ich habe nämlich Angst, dass es zu einer Anzeige kommt (der Nachbar ist verrückt und zeigt einfach jeden an!!!!)
Würde mich über eine Antwort freuen und wenn möglich Hinweise zu §§.
DANKE
Sachverhalt: Meine Freundin hat mich nach Hause gefahren und ist kurz auf dem Behindertenparkplatz vor meinem Wohnhaus stehengeblieben, nur um mich aussteigen zu lassen. Daraufhin sind wir von einem lästigen Nachbarn angefallen und beleidigt worden.
Ich weiß natürlich, dass es verboten ist ohne Berechtigung (=Ausweis hinter Windschutzscheibe) auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Aber ist auch das Halten verboten. Ich habe die StVO durchstöbert aber nichts gefunden, das zu meinem Problem passt.
Ich habe nämlich Angst, dass es zu einer Anzeige kommt (der Nachbar ist verrückt und zeigt einfach jeden an!!!!)
Würde mich über eine Antwort freuen und wenn möglich Hinweise zu §§.
DANKE