Führerscheinentzug nach Körperverletzung
Verfasst: 23.02.2007, 13:08
Hallo,
Nachdem ich vor 2 Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden bin (6 Monate bedingte Haftstrafe),
wollte man mir den Führerschein entziehen.
Durch ein Nervenärztliches Gutachten konnte ich damals erreichen dass ich den Führerschein behalten durfte.
Nun das Problem:
Letztes jahr wurde ich wieder wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.
Die Verhandlung findet in einem Monat statt.
Außerdem habe ich eine Verständigung vom Verkehrsamt erhalten, dass man mir die Lenkberechtigung für die Dauer von 16 Monaten entziehen will.
Ich brauche den Führerschein für meinen Beruf, deswegen trifft mich das sehr hart.
Meine Frage:
Was kann ich tun um den Führerschein zu behalten?
Sollte mir die Lenkberechtigung entzogen werden, bekomme ich den Führerschein dann einfach wieder nach 16 Monaten?
Habe ich jetzt mit einer unbedigten Freiheitsstrafe zu rechnen?
MfG Hermann
Nachdem ich vor 2 Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden bin (6 Monate bedingte Haftstrafe),
wollte man mir den Führerschein entziehen.
Durch ein Nervenärztliches Gutachten konnte ich damals erreichen dass ich den Führerschein behalten durfte.
Nun das Problem:
Letztes jahr wurde ich wieder wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.
Die Verhandlung findet in einem Monat statt.
Außerdem habe ich eine Verständigung vom Verkehrsamt erhalten, dass man mir die Lenkberechtigung für die Dauer von 16 Monaten entziehen will.
Ich brauche den Führerschein für meinen Beruf, deswegen trifft mich das sehr hart.
Meine Frage:
Was kann ich tun um den Führerschein zu behalten?
Sollte mir die Lenkberechtigung entzogen werden, bekomme ich den Führerschein dann einfach wieder nach 16 Monaten?
Habe ich jetzt mit einer unbedigten Freiheitsstrafe zu rechnen?
MfG Hermann