Hallo,
Nachdem ich vor 2 Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden bin (6 Monate bedingte Haftstrafe),
wollte man mir den Führerschein entziehen.
Durch ein Nervenärztliches Gutachten konnte ich damals erreichen dass ich den Führerschein behalten durfte.
Nun das Problem:
Letztes jahr wurde ich wieder wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.
Die Verhandlung findet in einem Monat statt.
Außerdem habe ich eine Verständigung vom Verkehrsamt erhalten, dass man mir die Lenkberechtigung für die Dauer von 16 Monaten entziehen will.
Ich brauche den Führerschein für meinen Beruf, deswegen trifft mich das sehr hart.
Meine Frage:
Was kann ich tun um den Führerschein zu behalten?
Sollte mir die Lenkberechtigung entzogen werden, bekomme ich den Führerschein dann einfach wieder nach 16 Monaten?
Habe ich jetzt mit einer unbedigten Freiheitsstrafe zu rechnen?
MfG Hermann
Führerscheinentzug nach Körperverletzung
RE: Führerscheinentzug nach Körperverletzung
Also Hermann, ich verstehe dein Drama. Du benötigst dringend den Führerschein, wirst ihn aber für diese Dauer von 16 Monaten sicher verlieren. Was deine Strafe betrifft, wird kein Forumteilnehmer hier einen Kristallball haben. Das kann man hier nicht sagen. Was ich sagen kann, bezogen auf die Art des Delikts, ist dass Körperverletzung ein Delikt ist, dass in Österreich nicht oft zur unbedingten Freiheitsstrafe führt. Man kann auch als Vorbestrafter ein bedingte Freiheitsstrafe wieder bekommen. Das ist aber alles ein wenig spekulativ, weil ich deinen Akt nicht kenne. Wenn deine Strafe vor 2 Jahren mit Auflage einer Betreuung durch den Verein NEUSTART (Bewährungshilfe) ausgesetzt wurde, kann es sein, dass die bedingte Strafe nicht widerrufen wird, aber dass eine neue ebenfalls bedingte Strafe mit einer verlängerten Bewährungszeit (wieder 3 Jahre) zu erwarten sei.
Was die Notwendigkeit deines Führerscheines betrifft, soll ein Rechtsanwalt für dich ein Rechtsmittel gegen den Entzug des Führerscheines einbringen. Wenn der Entzug hier dich hart trifft, kann das Grund für eine Verkürzung des Zeitraumes sein. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt, der den Sachverhalt an Rande von Unterlagen überprüft, beurteilen.
MfG,
MEMIL
Was die Notwendigkeit deines Führerscheines betrifft, soll ein Rechtsanwalt für dich ein Rechtsmittel gegen den Entzug des Führerscheines einbringen. Wenn der Entzug hier dich hart trifft, kann das Grund für eine Verkürzung des Zeitraumes sein. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt, der den Sachverhalt an Rande von Unterlagen überprüft, beurteilen.
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 51 Gäste