Unfall Bundesstrasse

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JUSLINE
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Unfall Bundesstrasse

Beitrag von JUSLINE » 31.01.2007, 20:18

Hallo Allerseits,



Ich hätte mal eine Frage zur Schuldfrage



Einem Bekannten ist heute ein Auto aufgefahren, weil er auf einer Bundesstrasse stehengeblieben ist, um einen von einer Haltestelle ausfahrenden Bus herauszulassen.



Es heißt zwar immer, daß derjenige Schuld hat der dem anderen hinten auffährt, aber kann es in diesem Fall sein, daß der Bekannte Schuld bekommt, weil er auf der Bundesstrasse nicht stehenbleiben dürfte ? Oder evtl. Teilschuld ? Er meinte, er sei "zügig" stehen geblieben aber keinesfalls im Sinne einer Schnellbremsung. Die ganze Szenerie ist von der Buschaffeurin gesehen worden.



Darüberhinaus ist die Rechtsschutzversicherung beider "Parteien" bei derselben Versicherung. Die werden sich also wahrscheinlich keinen Streitfall "antun" oder ?



Danke für die Antworten

Lg Gittal








MEMIL
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RE: Unfall Bundesstrasse

Beitrag von MEMIL » 10.02.2007, 22:36

Grundsätzlich, derjenige der/die von Hinten stoßt ist schuldig. Da wird nicht viel nachgefragt. Ausnahme wäre ein Stoß bei einem eingelegten Rückwärtsgang. Darauf kann man sich verlassen.

Die Chance, dass dem angefahrenen Fahrer Mitschuld auferlegt wird, ist eher gering. Das passiert, wenn er absichtlich und ohne Grund einfach stehengeblieben ist, und zwar plötzlich mit einer Vollbremsung.

Stehenbleiben darf man überall, sogar Mitte in der Autobahn, wenn man dafür einen Grund oder einen Begründung hat (z.B., dass der Motor abgestorben ist und man das FZ nicht wieder in Betrieb nehmen konnte).

Wichtig ist nur, dass wenn man in einer solchen Stelle (wie auch auf Bundesstraße) stehen bleibt, sofort Pannendreiecke und Warnlicht einschaltet. Wenn nicht, kann man eine Strafe verpaßt bekommen. Schuld an einem Unfall ist aber immer noch, der der nicht rechtzeitig gebremst hat und gestoßen hat. Daran hat sich im Gesetz überhaupt nichts geändert und in der Judikatur hat sich die Theorie der Mitschuld hier sehr wenig entwickelt.

Was passiert bei den so genannten Karambolagen (wo wenn mehr als 25 Auto verwickelt sind, wird die Schuldfrage ausgeklammert) ist nicht dass die angefahrene Person als Mitschuldig angezeigt wird, sondern die Abwicklung der Schadensmeldung wird fiktiv ohne Klärung der Schuldfrage vorgenommen. Da wird die Schuld auf die 25 Autos verteilt, die Schadensummen werden erhoben, die Kaskodeckungen werden abgezogen, die Selbstbehalt werden auch abgezogen und alles wird schnell erledigt. Das heißt aber nicht, dass an Prinzip der Schuld der stoßenden Fahrer sich was geändert hat.

MfG,

MEMIL




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