berufen?
Verfasst: 24.01.2007, 18:00
hallo, habe unten schon mal gepostet:
ganz kurz: urprünglich bei zweitem vergehen (0,81 im blut) innert zwei jahren, 12 monate bekommen (was mir vieeel zu hoch erschien), rechtsmittel der vorstellung benutzt, jetzt 9 monate.
die frage: da ich mittels rechtsschutzversicherung einen anwalt zur verfügung hätte: macht es sinn, das zu riskieren, bzw es kann ja dann auch mehr werden, oder?
danke!
ganz kurz: urprünglich bei zweitem vergehen (0,81 im blut) innert zwei jahren, 12 monate bekommen (was mir vieeel zu hoch erschien), rechtsmittel der vorstellung benutzt, jetzt 9 monate.
die frage: da ich mittels rechtsschutzversicherung einen anwalt zur verfügung hätte: macht es sinn, das zu riskieren, bzw es kann ja dann auch mehr werden, oder?
danke!