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berufen?

Verfasst: 24.01.2007, 18:00
von JUSLINE
hallo, habe unten schon mal gepostet:



ganz kurz: urprünglich bei zweitem vergehen (0,81 im blut) innert zwei jahren, 12 monate bekommen (was mir vieeel zu hoch erschien), rechtsmittel der vorstellung benutzt, jetzt 9 monate.



die frage: da ich mittels rechtsschutzversicherung einen anwalt zur verfügung hätte: macht es sinn, das zu riskieren, bzw es kann ja dann auch mehr werden, oder?



danke!

RE: berufen?

Verfasst: 25.01.2007, 20:48
von JUSLINE
vor allem wär interessant, ob es auch länger werden kann, oder ob ich quasi ins balue hinein eine berufung machen sollte.



danke!

Verfasst: 27.04.2007, 20:56
von Fun
Wol im warsten Sinne des Wortes in BLAUE, hm????

Und das zahlt die RS????

Verfasst: 14.05.2007, 06:35
von MEMIL
Bei solchen lappalieschen Vergehen (wenn man es mit einem Banküberfall mit 3 Toten und 4 Geisel vergleicht) ist die Gefahr einer Korrektur der Strafe nach oben eher geringe. Aber, dass die Berufung mit einem Freispruch quittiert wird ist auch nicht ganz realistisch. Deswegen unter dem Strich wurde ich die Sache ruhen lassen. Leereläufen mit der Rechtsschutzversicherung zu absolvieren ist nicht Sinn und Zweck der Dinge. Wenn man sich ins extreme Unrecht gezogen fühlt verstehe ich, aber nur um Brösel herauszuholen (mit dem Risiko sich in die Strafe noch mehr verstricken) finde ich nicht empfehlbar.
mfg,
MEMIL