Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2006, 21:05

Hallo zusammen!



Ich hätte da eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen:



Wenn jemandem in Deutschland der Führerschein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgenommen wurde und er dort einen sog. "Idiotentest" machen muss, um ihn wieder zu erhalten, kann er dann in Österreich diesen umgehen, wenn er in Österreich ebenfalls einen Wohnsitz hat?



Oder wird da in Deutschland nachgefragt und muss er dann in Österreich ebenfalls den Test machen?



Vielen Dank im Voraus

cyrixus



ps.: Ich bin selbst Jusstudent (3. Semester) und mein Onkel hat mich das gefragt, weil es um einen Bekannten von ihm geht. Ich habe leider keine Ahnung wie ich das angehen soll...




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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von MEMIL » 28.12.2006, 23:59

Da kann ich dir versichern, dass der Idiotentest nur einmal verlangt werden muss. Es kann passieren, dass wenn die Übertretung in Österreich auch strafbar ist, unter Unstände wird eine Anmerkung ins Lenkerregister gemacht. Ein weiterer Test wird sicher nicht verlangt. Womöglich muss man dann, bei Verlangen eine Amtsbestätigung vorlegen, dass man den Test erfolgreich absolviert hat.

MfG,

MEMIL


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 00:49

Vielen Dank für die schnelle Antwort (wirklich immer prompt und fast immer du, echt super!!!!)

Aber ich weiss nicht ob ich mich klar genug ausgedrückt habe?!



Ich meinte, wenn er diesen Test in Deutschland noch gar nicht gemacht hat! Er möchte aber jetzt den Führerschein in Österreich machen, einen Wohnsitz hier hat er. Aber kann er den machen, oder muss er den Idiotentest auch in Österreich machen?

mfg & danke

cyrixus


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 00:53

Vielen Dank für die schnelle Antwort (wirklich immer prompt und fast immer du, echt super!!!!)

Aber ich weiss nicht ob ich mich klar genug ausgedrückt habe?!



Ich meinte, wenn er diesen Test in Deutschland noch gar nicht gemacht hat! Er möchte aber jetzt den Führerschein in Österreich machen, einen Wohnsitz hier hat er. Aber kann er den machen, oder muss er den Idiotentest auch in Österreich machen?

mfg & danke

cyrixus


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von MEMIL » 29.12.2006, 07:12

Verstehe. Da haben wir eine interessante Frage. Ich kann mir des besseren belehren lassen, bin aber der Meinung, dass der Führerschein kann ohne Problem hier in Österreich gemacht werden. Es kann nur passieren, dass wenn der Führerscheinbesitzer später diesen Führerschein aus dem Ostmark in Deutschland z.B. umschreiben will, dann wird man von ihm dort den Test erzwingen oder ihn verbieten dort (auch mit den ausländischen Führerscheinen) zu fahren.

Ich kenne einen vergleichbaren Fall (umgekehrt aber) wo der Führerschein im Ausland erworben wurde, nachdem der Führerscheinkandidat hier ein Lenkverbot (befristet auf ein Jahr) auferlegt bekommen hat. Mit dem ausländischen Führerschein durfte er hier 6 Monate fahren und dann, als inzwischen das Lenkverbot getilgt war, wurde der neue Führerschein ohne weiteres umgeschrieben.

Da bin ich der Meinung aber, dass der Lenken in diesem Fall gesetzwidrig gehandelt hat, auch wenn es sich nicht um eine Urkundenfälschung oder einen Banküberfall handelt. Verbot ist Verbot.

Im deinem Fall jedoch ist die Sache weniger kompliziert. Es gibt kein internationales Lenkerregister. Es gibt wohl das Schengenabkommen, das seit einiger Zeit für Strafregister gilt und funktioniert, aber Verkehrsdelikte sind keine Strafsachen in engeren Sinne sondern Verwaltungssachen und da gibt es, abgesehen von einigen bilateralen Abkommen, kaum grenzübergreifenden Bestimmungen.

Ein Führerschein, der legal in Österreich erworben wurde gilt deswegen, ohne Einschränkung, nur in Österreich. Du darfst nach Deutschland aber auch fahren und zwar ohne Problem. Nur diesen Führerschein wirst du in Deutschland nie (ohne den Test zu absolvieren) umschreiben können. Ab 2013 (wenn ich richtig gelesen habe) soll der echte EU-Führerschein eingeführt werden, dann hättest du keine Chance den Führerschein in ein EU-Land zu erwerben ohne Anmerkungen im Lenkerregister in anderem EU-Land zu tilgen.

Momentan redet man viel von EU-Führerschein. Der gibt lang noch nicht. Was gibt ist ein Führerschein, deren Dimensionen und Natur der Daten, wie auch Bezeichnung der Klassen, einer EU-Norm unterstellt wurden. Das ist nur der Weg zu einem späteren EU-Führerschein. Momentan jeder Koch patzt in seinen eigenen Brei. Nur die Rezepte ist gleich.

MfG,

MEMIL




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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 12:16

Aha, der springende Punkt ist also, dass Verkehrsdelikte keine Strafsachen im engeren Sinn sind und daher auch nicht länderübergreifend vermerkt werden.

Das bedeutet, er könnte den Führerschein ohne Idiotentest in Österreich machen, ohne dass in Deutschland nachgefragt wird.



Vielen Dank für die äusserst kompetente Antwort!

Echt ein tolles Forum hier und vor allem du hast mir immer sehr schnell weitergeholfen!!!

mfg

cyrixus


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 12:26

Doch noch eine Frage (rein aus Interesse):

Was wäre, wenn jemand alkoholisiert im Ausland gefahren ist und einen Unfall mit Körperverletzung verursacht hat und ihm daher der Führerschein entzogen wurde und auch strafrechtlich verurteilt wurde. Kann er dann den Führerschein trotzdem in Österreich machen? (einerseits wenn er in Deutschland noch nicht berechtigt wäre, andererseits wenn er in Deutschland schon wieder berechtigt wäre, er aber wieder diesen Idiotentest machen müsste --> in dem Fall wäre er ja auch strafrechtlich verurteilt)!

mfg

cyrixus


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von MEMIL » 29.12.2006, 13:00

Auch eine interessante Frage, aber die Antwort ist gleich: Ein Verkehrsdelikt bleibt ein Verkehrsdelikt auch mit allen Folgen. Das wird sich erst mit dem echten EU-Führerschein ändern, weil dann wird sowohl die Strafe EU-weit den bestraften verfolgen können als auch ein EU-Lenkerregister (wie schon ein Schenger Strafregister gibt) die Strafe EU-weit einsetzbar machen wird.

Ein Pilotprojekt für grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsündern gibt es schon in Tirol oder Salzburg (habe ich gelesen) wo Tandenpartien (ein Deutscher und ein Österreicher Polizist) zusammen patrouillieren und somit wird die Lücke in Grenzbereich geschlossen. Das sind aber Gehversuchen, damit man Erfahrungswerte für zukünftige EU-Vorhaben gewinnen kann.

Wenn jedoch ein Verkehrsünder (fahrlässige Tötung z.B.) sich einer Freiheitsstrafe durch Verlegung des Domizils ins Ausland entzieht, dann kann er ins Schengenregister eingetragen und auch im EU-Ausland festgenommen werden. Für die Ablieferung muss aber immer noch einen Antrag gestellt werden (auch wenn durch EU-Bestimmungen solche Lieferungen schon sehr flott mit einem EU-Haftbefehl geschehen).

Gruß euch,

MEMIL




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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 13:27

Und nochmal DANKE VIELMALS!

Werde dieses Forum sicher öfters betreten...

lg cyrixus


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 07.01.2007, 10:34

hallo



Du kannst dich an dip.stein@clerk.com

wenden , die regeln solche sachen ohne das du selbst etwas machen musst und ohne das mehr auf dich zukommt , die haben sehr gute beziehungen und haben 2 meiner mandanten auch erfolgreich geholfen , schreib denen deinen vorfall und deine telefonnummer , sag du hast die mailadresse von dietmar , ich hoffe das ich etwas hilfreich sein konnte und verbleibe mit besten grussen und wunschen .

mfg

dietmar


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RE: Führerschein in Österreich nach Abnahme in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 07.01.2007, 11:38

Hi!

Vielen Dank!

Entstehen dann auch gleich kosten? Ich möchte ja eigentlich nur wissen, ob da in Deutschland nachgefragt wird oder nicht. Also Fall schildern kann ich eigentlich nicht.

mfg cyrixus


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