Hallo, ich hatte vor kurzen einen Auffahrunfall, das heißt, mir ist jemand hintendraufgefahren. Ich habe den Schaden meiner und der gegnerischen Versicherung gemeldet. Diese schickt mir in den nächsten Tagen einen Gutachter vorbei.
Nun habe ich aber Angst, dass der Gutachter den Schaden sehr niedrig ansetzt, da er ja von der gegnerischen Versicherung geschickt wird.
Sollte dies der Fall sein, gibt es da eine Möglichkeit das Gutachten anzufechten.
Das wäre mir nämlich wichtig, da ich den Schaden wahrscheinlich nicht reparieren lassen will.
Gutachten der gegnerischen Versicherung anfechten?
RE: Gutachten der gegnerischen Versicherung anfechten?
Ja, nicht nur theoretisch sondern auch in der Praxis, vertritt den Sachverständigen in ersten Linie die Interesse der gegenerischen Versicherung und nicht deiner. Deswegen wird das Fahrzeug nüchternd begutachetet. Das heißt nicht, dass die Sachverständigen parteilich oder betrügerisch sind, sondern sie werden die Reparatur so billig wie im Gesetz erlaubt bewerkstellen. Das ist in sich nicht unzulässig.
Sobald du die Stellungnahme der gegenerischen Versicherung bekommen hast (wann man dir eventuell ein Angebot für die Reparatur macht) kannst du eine Kopie des Gutachtens verlangen. Weigern sie sich dir eine Kopie auszufolgen, dann brauchst du einen Rechtsanwalt, außer du mit dem angebotenen Betrag zufrieden bist.
Sonst, kannst du auch einen Kostenvorsanschlag von einer Werkstatt erstellen lassen und als Beweismittel gegen das Gutachten der Versicherung des Gegners beim Gericht vorlegen.
Diese Überlegungen sind jedoch nur praktisch, wenn die Versicherung dich wirklich un die Nase herum ziehen will. Sonst, kann ich dir nur empfehlen alles auf eine außergerichtliche Einigung einzusetzen.
MfG,
MEMIL
Sobald du die Stellungnahme der gegenerischen Versicherung bekommen hast (wann man dir eventuell ein Angebot für die Reparatur macht) kannst du eine Kopie des Gutachtens verlangen. Weigern sie sich dir eine Kopie auszufolgen, dann brauchst du einen Rechtsanwalt, außer du mit dem angebotenen Betrag zufrieden bist.
Sonst, kannst du auch einen Kostenvorsanschlag von einer Werkstatt erstellen lassen und als Beweismittel gegen das Gutachten der Versicherung des Gegners beim Gericht vorlegen.
Diese Überlegungen sind jedoch nur praktisch, wenn die Versicherung dich wirklich un die Nase herum ziehen will. Sonst, kann ich dir nur empfehlen alles auf eine außergerichtliche Einigung einzusetzen.
MfG,
MEMIL
RE: Gutachten der gegnerischen Versicherung anfechten?
Na da sage ich schonmal danke für den Tip. Der Gutachter war heute da, meinte es wär ein Totalschaden. Er wollte dann nur noch Kopie von den Fahrzeugpapieren. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er doch bitte auch die Verspoilerung, Tieferlegung und die sonstige Sonderausstattung berücksichtigen solle. Erst als ich das sagte, sind ihm die Sachen urplötzlich aufgefallen. Ich habe ihn noch eine Liste mit den Kosten für das Sonderzubehör mitgegeben. Ich glaube, wenn ich das nicht erwähnt hätte, hätte er das gar nicht mit berechnet. Na jetzt warte ich mal ab, was von der Versicherung kommt. Ich hoffe es dauert nicht zu lang.
MfG Sash
MfG Sash
RE: Gutachten der gegnerischen Versicherung anfechten?
Es schaut nicht schlecht aus. Du kannst eventuell, wenn du meinst, dass das Auto irgendwie wieder fahbar gemacht werden kann, eine Anfrage an die Versicherung schreiben und das Wrack abzukaufen (Abzug aus der Schadenssumme) und vielleicht noch gut heraus kommen. Das ist aber rein spekulativ.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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