Ich bin aus Deutschland, habe einen bussgeldbescheid bekommen, weil auf der autobahn (tempolimit 100) mit 170 geblitzt.
Bin aber nicht gefahren.
Problem ist allerdings, dass die 14tägige Einspruchsfrist bereits abgelaufen war, als ich den Brief erhielt, weil ich in Urlaub war. Danach habe ich ebenfalls nichts unternommen, mittlerweile sind 2 Monate vergangen. Es kam auch kein weiteres Schreiben mehr betr. Mahnung o. ä.
1. Kann ich auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geltend machen, dass ich nicht gefahren bin?
2. Gibt es überhaupt ein Foto von vorne, auf dem der FAhrer erkennbar ist? Habe gehört, in Österreich wird nur von hintern geblitzt.
3. Kann ich am Grenzübergang zu Österreich angehalten werden? Kann ich dort noch bezahlen, um Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden? Sind auch nach der Zahlung noch Rechtsmittel möglich.
geschwindigkeitsübertretung
RE: geschwindigkeitsübertretung
Interessante Fragekonstellation:
1) Dass du nicht gefahren bist, kannst du jederzeit geltend machen. Das wird die Strafe aber nicht verkleinern. Die Übertretung wurde begangen. Wenn du Österreicher wärst, wäre sinnvoll Einspruch dagegen zu erheben, weil die Übertretung, wenn es sich um keine Anonymstrafverfügung handelte, negativ in dein Strafregister wirkt. In solchen Fällen wird aber üblicherweise eine Lenkerhebungsverfahren durchgeführt, damit die Strafe nicht den Autobesitzer, sondern den Fahren trifft.
2) In Österreich wird, rein rechtlich, von allen Seiten von oben bis unten, hinten und vorne, geblitzt. Was passiert ist, dass bei fixen Radarboxen (die Hauptstrafequelle bei uns), wird in der Regel von Hinter geblitzt. Gesetzliche Gründe gibt es dafür aber nicht, sondern nur technische und taktische Gründe. Sonst bei mobilen Geräten (Pistolen, Tripoden) wird wild geschossen, wie es nur möglich ist. Die Polizei muss aber nicht beweisen dass Person A und nicht B gefahren ist. Das interessiert den Behörden nicht. Die Behörde möchte nur die Strafe abzocken um die Schnellfahrer in die Tasche greifen, damit langsamer gefahren wird. Wenn es notwendig ist den Fahrer zu bestrafen, wird eine Lenkererhebungsverfahren eingeleitet und der Autobesitzer muss bekannt geben ob er oder ein Dritter gefahren ist. Jeder Autobesitzer muss (theoretisch) wissen, wer wann und wo gefahren ist, deswegen die Information des Autobesitzer reicht grundsätzlich für die Feststellung der zu bestrafenden Person aus. Niemand wird sich dafür interessieren wer auf das Bild steht. Das Bild dient nur die Feststellung des Kennzeichens des Autos. Wenn du sagst, dass deine Großmutter gefahren ist, so wird in Akt als deine Information erscheinen.
3) In Österreich werden Grenzkontrolle grundsätzlich nicht für solche Zwecke durchgeführt. Insbesondere wenn du EU-Bürger bist, kannst ruhig (und vorsichtig) herum fahren. Sollte jedoch passieren, dass du aus irgendeinem anderen Grund angehalten wirst (z.B. neue Übertretung) und kontrolliert, dann wenn deine Strafe in Register erscheint, kannst du bezwungen werden die Strafe zu bezahlen. Inkassobüro spielt die Polizei in Österreich aber nicht, die schießen nur weiter.
4) Was die Zustellung des Bescheids betrifft, kannst du ein Rechtsmittel dagegen einbringen, auch nach Ablauf der Frist. Du musst aber nachweisen, dass du auf Urlaub warst, und die Widerspruch muss sofort nach Kenntnisnahme des Schreibens der Polizei. Da sehe ich Schwarz, weil inzwischen sind schon 2 Monate vorbei.
5) Nach der Zahlung kannst du die Sache vergessen. Theoretisch sind Rechtmittel immer möglich (manche davon sogar nach Rechtskraft des Bescheids), praktisch sind sie aber nicht mehr, weil dein Geld einmal ausgegeben wurde.
MfG,
MEMIL
1) Dass du nicht gefahren bist, kannst du jederzeit geltend machen. Das wird die Strafe aber nicht verkleinern. Die Übertretung wurde begangen. Wenn du Österreicher wärst, wäre sinnvoll Einspruch dagegen zu erheben, weil die Übertretung, wenn es sich um keine Anonymstrafverfügung handelte, negativ in dein Strafregister wirkt. In solchen Fällen wird aber üblicherweise eine Lenkerhebungsverfahren durchgeführt, damit die Strafe nicht den Autobesitzer, sondern den Fahren trifft.
2) In Österreich wird, rein rechtlich, von allen Seiten von oben bis unten, hinten und vorne, geblitzt. Was passiert ist, dass bei fixen Radarboxen (die Hauptstrafequelle bei uns), wird in der Regel von Hinter geblitzt. Gesetzliche Gründe gibt es dafür aber nicht, sondern nur technische und taktische Gründe. Sonst bei mobilen Geräten (Pistolen, Tripoden) wird wild geschossen, wie es nur möglich ist. Die Polizei muss aber nicht beweisen dass Person A und nicht B gefahren ist. Das interessiert den Behörden nicht. Die Behörde möchte nur die Strafe abzocken um die Schnellfahrer in die Tasche greifen, damit langsamer gefahren wird. Wenn es notwendig ist den Fahrer zu bestrafen, wird eine Lenkererhebungsverfahren eingeleitet und der Autobesitzer muss bekannt geben ob er oder ein Dritter gefahren ist. Jeder Autobesitzer muss (theoretisch) wissen, wer wann und wo gefahren ist, deswegen die Information des Autobesitzer reicht grundsätzlich für die Feststellung der zu bestrafenden Person aus. Niemand wird sich dafür interessieren wer auf das Bild steht. Das Bild dient nur die Feststellung des Kennzeichens des Autos. Wenn du sagst, dass deine Großmutter gefahren ist, so wird in Akt als deine Information erscheinen.
3) In Österreich werden Grenzkontrolle grundsätzlich nicht für solche Zwecke durchgeführt. Insbesondere wenn du EU-Bürger bist, kannst ruhig (und vorsichtig) herum fahren. Sollte jedoch passieren, dass du aus irgendeinem anderen Grund angehalten wirst (z.B. neue Übertretung) und kontrolliert, dann wenn deine Strafe in Register erscheint, kannst du bezwungen werden die Strafe zu bezahlen. Inkassobüro spielt die Polizei in Österreich aber nicht, die schießen nur weiter.
4) Was die Zustellung des Bescheids betrifft, kannst du ein Rechtsmittel dagegen einbringen, auch nach Ablauf der Frist. Du musst aber nachweisen, dass du auf Urlaub warst, und die Widerspruch muss sofort nach Kenntnisnahme des Schreibens der Polizei. Da sehe ich Schwarz, weil inzwischen sind schon 2 Monate vorbei.
5) Nach der Zahlung kannst du die Sache vergessen. Theoretisch sind Rechtmittel immer möglich (manche davon sogar nach Rechtskraft des Bescheids), praktisch sind sie aber nicht mehr, weil dein Geld einmal ausgegeben wurde.
MfG,
MEMIL
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