Stafverfügung wegen überhöhter Geschwindigkeit
Verfasst: 19.12.2006, 19:57
Hallo,
habe heute, am 19.12, eine Strafverfügung für zu schnelles Fahren bekommen. Das Datum der Übertretung ist allerdings der 31. Juli - dies nur am Rande.
Es wird mir vorgeworfen in einer fünfziger Beschränkung mit 50 + 44 (bereits abzüglich Messtoleranz) gefahren zu sein. Die Strafe wurde mit 175 Euro angesetzt.
Jedoch bin ich mir der Schuld nicht "ganz" bewußt. Denn:
erstens kann ich mich genau an diese Situation erinnern, und da habe ich nur einen einzigen! Beamten gesehen, der weder ein Geschwindigkeitsmessgerät noch eine Kamera oder Sonstiges bei sich hatte, er hat ledglich sehr auffällig auf mein Nummerschild getarrt, um sich in einem Block Notizen zu machen.
Und zweitens, das konnte ich deshalb so genau erkennen, weil ich keinesfalls so schnell gefahren bin - zwar schneller als fünfzig, aber nicht hundert.
Diesbezüglich habe ich heute auch schon mit meinem damaligen Beifahrer Rücksprache gehalten.
Da das "Tat"fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist, wurde ich - ca. Mitte September - der Behörde in einer Lenkererhebung genannt.
Weiß jemand, ob ein Beamte eine Geschwindigkeit schätzen darf? (weil 50+44+Toleranz=100 - klingt nach Schätzung?!)
Darf es durch eine Schätzung überhaupt zu einer Strafverfügung kommen?
Welchen Schritt dagegen soll ich als erstes setzen?
Vielen Dank im Voraus,
Stefan
habe heute, am 19.12, eine Strafverfügung für zu schnelles Fahren bekommen. Das Datum der Übertretung ist allerdings der 31. Juli - dies nur am Rande.
Es wird mir vorgeworfen in einer fünfziger Beschränkung mit 50 + 44 (bereits abzüglich Messtoleranz) gefahren zu sein. Die Strafe wurde mit 175 Euro angesetzt.
Jedoch bin ich mir der Schuld nicht "ganz" bewußt. Denn:
erstens kann ich mich genau an diese Situation erinnern, und da habe ich nur einen einzigen! Beamten gesehen, der weder ein Geschwindigkeitsmessgerät noch eine Kamera oder Sonstiges bei sich hatte, er hat ledglich sehr auffällig auf mein Nummerschild getarrt, um sich in einem Block Notizen zu machen.
Und zweitens, das konnte ich deshalb so genau erkennen, weil ich keinesfalls so schnell gefahren bin - zwar schneller als fünfzig, aber nicht hundert.
Diesbezüglich habe ich heute auch schon mit meinem damaligen Beifahrer Rücksprache gehalten.
Da das "Tat"fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist, wurde ich - ca. Mitte September - der Behörde in einer Lenkererhebung genannt.
Weiß jemand, ob ein Beamte eine Geschwindigkeit schätzen darf? (weil 50+44+Toleranz=100 - klingt nach Schätzung?!)
Darf es durch eine Schätzung überhaupt zu einer Strafverfügung kommen?
Welchen Schritt dagegen soll ich als erstes setzen?
Vielen Dank im Voraus,
Stefan