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12 monate führerscheinentzug?
Verfasst: 14.12.2006, 09:16
von JUSLINE
hallo, eine frage:
hatte vor 1 1/2 jahren eine führerscheinabnahme (3 monate)
soweit so gut, als braver bürger hab ich mich natürlich gebessert, bin aber vor nem monat mit restalkohol vom vorabend (das hab ich wirklich nicht gedacht!) angehalten worden - knapp über 0,4 (=knapp über 0,8 im blut)
hab jetzt eigentlich mit nochmal um die 3 monate gerechnet,
allerdings hab ich jetzt schreiben bekommen: 12 monate + nachschulung!
a) ist das gängige strafe?
b) any chance bei einspruch?
c) andere hinweise?
find das dann doch ein bisschen arg, zumal ich nicht vorsetzlich gehandelt hab
danke
RE: 12 monate führerscheinentzug?
Verfasst: 15.12.2006, 08:07
von MEMIL
Ojeeeeeee! Es tut mir leid. Ich sehe Schwarz hier. Obwohl ich dir Recht gebe, dass in diesem Fall die Strafe sehr hart erscheint.
Ich habe schon von einem Fall gelesen, wo die Strafe nachträglich reduziert wurde, weil der Führerscheinbesitzer, Medikamente einnahm, wo welchen er nicht wusste, dass dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte (und auch im Blut ersichtlich war). Es gab Hinweise auf dem Beipackzettel, aber in einer Schriftgroß, dass man nur mit einem Teleskop einlesen könnte. Deswegen erreichte die beklagte Partei die Reduzierung der Strafe. Bei rein Alkohol stellt sich diese Frage nicht, aber sehr wohl die Tatsache, dass man nicht direkt von Trinkbordel ins Auto gesprungen ist, sondern, man den Restalkohol vergaß. Das könnte vielleicht ein Minderungsgrund sein. Wenn der Führerscheinentzug für die Dauer von einem Jahr andere (finanziellen, beruflichen) Schäden in sich zieht, dann wäre angebracht ein Rechtsanwalt einschreiten lassen und die Sache vielleicht ein wenig abschleifen lassen. Jedenfalls, nur der mangelnde Vorsatz ist hier kein Argument. Wer handelt schon vorsätzlich in so einer Situation?
MfG,
MEMIL
RE: 12 monate führerscheinentzug?
Verfasst: 19.12.2006, 23:05
von JUSLINE
danke für die info, memel!
hab jetzt noch die geldstrafe bekommen (da das im Burgenland passiert ist, und ich in wien gemeldet bin, kam die strafe jetzt von Polizei Burgenland) - mindeststrafe von € 581,38
so froh ich darüber bin, passt halt auch nicht ganz zusammen (12 monate aus wien, mindeststrafbetrag aus dem Burgenland) - hab jedenfalls mein recht auf vorsprache eingebracht - falls wer gute tipps hat, bin ich natürlich dankbar
kann ich eigtl. davon ausgehen, dass hier wirklich rein nach objektiven gesichtspunkten geurteilt wird, oder sollte ich zb das erwähnte mindeststrafmass als vergleich erwähnen, bzw. auch, dass ich NICHT von der party direkt heimgefahren bin, sondern (so scheint mir, vernünftigerweise) im auto übernachtet hab?
danke
RE: 12 monate führerscheinentzug?
Verfasst: 07.01.2007, 11:19
von JUSLINE
hallo
Du kannst dich an
dip.stein@clerk.com
wenden , die regeln solche sachen ohne das du selbst etwas machen musst und ohne das mehr auf dich zukommt , die haben sehr gute beziehungen und haben 2 meiner mandanten auch erfolgreich geholfen und die sperrzeit um 8 monate verkurzt, schreib denen deinen vorfall und deine telefonnummer , sag du hast die mailadresse von dietmar , ich hoffe das ich etwas hilfreich sein konnte und verbleibe mit besten grussen und wunschen .
mfg
dietmar