Strafzettel aus Oktober

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Strafzettel aus Oktober

Beitrag von JUSLINE » 10.12.2006, 12:08

Hallo!

Ich habe heute einen Strafzettel aus Österreich bekommen. (Deutscher Staatangehöriger) Meine Probleme damit sind:

=> ich weiß nicht mehr wer damals das Auto gelenkt hat.

=> Ich will ein Beweis dafür dass mein Auto zu schnell war. Das ist doch unverschämt wenn mir oder dem Fahrer was unterstellt und niemand sich wehren kann.

Text der Strafe ist folgendes:

...... Lasermessung. Also warum wurde ich nachher nicht angehalten??! Sowas dürfte doch nicht passieren oder?



Bitte um Antwort da ich in eine Woche antworten muss!

Danke und schönen Tag Euch noch




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RE: Strafzettel aus Oktober

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2006, 12:44

Hi!



Nur keine Bange! Als deutscher Staatsbürger kann dir rein gar nichts passieren. Einfach nicht antworten und dann die wahrscheinlich darauf folgende Lenkererhebung nicht ausfüllen oder zurückweisen da dies ein österreichisches Verfassungsgesetz ist, ein ausländischer Staatsbürger jedoch nicht gezwungen werden kann sich selbst zu belasten (Zurückweisung auf Grund des Art. 4 des Vertrages der Buindesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts-und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988).



lg Mephisto


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RE: Strafzettel aus Oktober

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2006, 18:40

Hallo!

Und VIELEN VIELEN Dank für deine Antwort! Ok soweit habe ich verstanden. Aber wenn die mir nachher mit Rechtsanwalt oder so kommen? Was kann ich dann machen? Einfach zurückschreiben mit deinen Worten?

Und wie krieg ich jetzt raus ob man wirklich die Geschwindigkeit gefahren hat? Es kann nicht sein dass die hier schätzen oder aber auch mit Laser messen und nachher nichts schicken können!

Aber auf jedenfall vielen Dank und schönen Tag Dir / Euch noch!

Viele Grüße

Monika D.



PS: Habt ihr es auch so kalt? Hier bei uns haben wir 1 Grad! :((


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RE: Strafzettel aus Oktober

Beitrag von MEMIL » 13.12.2006, 06:54

Hallo Monika! Mein Kollege hat die Sache gut angepackt. Ich muss mich nicht einmischen, aber ich beantworte dir deine zusätzliche Frage: Die Chance, dass man dir weiter verfolgen wird, ist so wie 1 zu eine Million. Die Rechtslage bei Verkehrsrechtssachen ist momentan dermassen chaotisch, dass manchmal können wir österreischer nicht einmal hier am Land Übetretungen einklagen. Oft verjähren sich Strafverfügung weil wir industriell (duch Laserpistolen) bestrafen und die Unmenge Strafezettel können nicht einmal rechtzeitig zugestellt werden.

Du kannst ruhig vorerst Tee trinken und abwarten. Stellst dich einfach tot. Das ist keine unsitliche Empfehlung, zumal du befindest dich genau so in Dunkel wie viele andere Fahrer die so bestraft werden. Anderes wäre, wenn du eine bestimmte Übetretung begangen hättest, wovon du dich genau erinnern könntest. Dann würde ich sagen, dafür stehen und die Verantwortung übernehmen. Ohne klare Angabe muss du dich nicht der österreichischen Rechtsordnung unterwerfen. Du glückliche Deutsche!

LG aus Österreich,

MEMIL

memil@gmx.net


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