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Auffahrunfall

Verfasst: 07.12.2006, 12:39
von JUSLINE
Hallo,



ich bin vor wenigen Wochen einer anderen Person aufs Heck aufgerollt (da nur 5-10 km/h). Daraufhin wurde sämtliche Daten ausgetauscht. Wenig später erfuhr ich, dass sich dieser jedoch mit Schleudertrauma ins Krankenhaus gelegt hat !?.



Habe den Vorfall sofort der Polizei gemeldet wo mir auch mitgeteilt wurde, dass es bei dieser Geschwindigkeit und dem Schaden an meinem Fahrzeug (es war nur die Kennzeichenhalterung und das Markenemblem kaputt) keine derartige Verletzung geben könne, ich jedoch mit einer BH-Strafe von ca. € 50,- rechnen müsste.



Gestern hab ich nun von der Staatsanwaltschaft einen netten Brieg bekommen mit einer Strafen von € 450,- für fahrlässige Körperverletzung.



Weiß in einem solchen Fall irgendjemand Rat ??

RE: Auffahrunfall

Verfasst: 08.12.2006, 09:39
von MEMIL
Ja, grunsätzlich Einpruch dagegen erheben. Bei diesen Daten, kann unmöglich die Strafe stimmen.

Ich schon bei einer Verhandlung eine Abweisung der Klage erlebt, weil die Schäden an Fahrzeug mit den Schäden an Person überhaupt nicht gepaßt haben. Der Richter hat den Spruch sofort mündlich erläutert.

Ideal wäre jedoch eine anwaltliche Vertretung, am besten eine Rechtsschutzversicherung.

MfG,

MEMIL


RE: Auffahrunfall

Verfasst: 11.12.2006, 07:46
von JUSLINE
Vielen Dank,



habe Gott sei dank eine Rechtschutzversicherung und werde mich gleich heute in Verbindung setzen.



Danke für Deine rasche Antwort