Auffahrunfall

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Auffahrunfall

Beitrag von JUSLINE » 07.12.2006, 12:39

Hallo,



ich bin vor wenigen Wochen einer anderen Person aufs Heck aufgerollt (da nur 5-10 km/h). Daraufhin wurde sämtliche Daten ausgetauscht. Wenig später erfuhr ich, dass sich dieser jedoch mit Schleudertrauma ins Krankenhaus gelegt hat !?.



Habe den Vorfall sofort der Polizei gemeldet wo mir auch mitgeteilt wurde, dass es bei dieser Geschwindigkeit und dem Schaden an meinem Fahrzeug (es war nur die Kennzeichenhalterung und das Markenemblem kaputt) keine derartige Verletzung geben könne, ich jedoch mit einer BH-Strafe von ca. € 50,- rechnen müsste.



Gestern hab ich nun von der Staatsanwaltschaft einen netten Brieg bekommen mit einer Strafen von € 450,- für fahrlässige Körperverletzung.



Weiß in einem solchen Fall irgendjemand Rat ??



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Auffahrunfall

Beitrag von MEMIL » 08.12.2006, 09:39

Ja, grunsätzlich Einpruch dagegen erheben. Bei diesen Daten, kann unmöglich die Strafe stimmen.

Ich schon bei einer Verhandlung eine Abweisung der Klage erlebt, weil die Schäden an Fahrzeug mit den Schäden an Person überhaupt nicht gepaßt haben. Der Richter hat den Spruch sofort mündlich erläutert.

Ideal wäre jedoch eine anwaltliche Vertretung, am besten eine Rechtsschutzversicherung.

MfG,

MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Auffahrunfall

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2006, 07:46

Vielen Dank,



habe Gott sei dank eine Rechtschutzversicherung und werde mich gleich heute in Verbindung setzen.



Danke für Deine rasche Antwort


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste