Anonymverfügung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Anonymverfügung

Beitrag von JUSLINE » 07.12.2006, 09:01

Ich habe gestern von der BH Mattersburg eine Anonymverfügung über 30 Euro bekommen. In dieser wird mir eine Geschwindigkeitsübertretung auf einer Freilandstraße um mehr als 10 km/h, höchstens 19 km/h vorgeworfen. Dies soll am 12.11.2006 14.54 Uhr stattgefunden haben. Ich habe mich daraufhin mit der BH in Verbindung gesetzt und bestritten, dass ich oder jemand anderer die Übertretung mit dem Fahrzeug begangen hat bzw. dass ich noch nie in Mattersburg gewesen bin (...ich weiss gar nicht mehr wann ich das letze Mal im Burgenland war) . Da nur meine Lebensgefährtin bezeugen kann, dass ich zu Hause war, stelle ich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll ...was mache ich, wenn die Polizisten weiterhin behaupten, dass ich es war bzw. es sich um dieses Fahrzeug gehandelt hat? Des Weiteren würde mich interessieren mit welchen Kosten ich zu rechnen hätte? Ich gehe davon aus, dass die Messung höchstwahrscheinlich mit einer Radarpistole durchgeführt wurde und daher (leider) keine Fotos von der Übertretung vorhanden sein dürften.



Es geht mir nicht um die 30 Euro, aber ich möchte nicht für eine Geschwindigkeitsübertretung zahlen die ich und auch kein anderer mit dem Fahrzeug begangen hat, aber anderseits möchte ich auch keinen aussichtlosen Kampf kämpfen und vielleicht zu einer noch um einiges höheren Strafe verdonnert werden!



...da wiehert wieder der Amtsschimmel!



Danke im vorhinein!



MEMIL
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RE: Anonymverfügung

Beitrag von MEMIL » 08.12.2006, 09:35

Wenn du es nicht war, dann ist logisch dass du die Übertretung bestreiten solltest. Polizisten sind meistens genau bei der Erlassung der Strafe, weil sie wissen, dass wenn man die Übertretung bestreitet, muss nicht der vermeintliche Täter sondern die Behörde beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich dort war. Entweder werden sie zu zweit anwesend gewesen sein, und müssen sich übereinstimmend genau an Kennzeichen, Automarke, Modell, Farbe erinnern, und ob es eine Person oder mehrere in Auto waren, und ob es eine Frau oder Mann an Steuer gewesen ist, oder wird die Strafe in Zweifel gezogen. Wird dagegen Einspruch erhoben, kann es auch zu weiteren Erhebungen kommen, wo man ausforschen wird, wo sich der Besitzer des Auto zum Zeitpunkt der Übertretung befanden hat. Da es sich um ein rezentes Ereignis handelt, muss er wissen wo er war, Zeuge anbieten, die bestätigen dass er zum Beispiel in Paris auf Urlaub war. So läuft es, manchmal, wenn bestritten wird.

Die Behörde muss jedenfalls ohne Zweifel nachweisen, dass es sich um das Fahrzeug gehandelt hat.

MfG,

MEMIL


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