Fahrererhebung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Fahrererhebung

Beitrag von JUSLINE » 06.12.2006, 12:46

Hallo!

Ich war letztes Monat in St.Pölten und hab jetzt eine Fahrererhebung bekommen. Ich bin zu schnell gefahren aber um wie viel weiß ich nicht mehr. Muss ich mir jetzt sorgen machen? Normalerweise bekommt man ja gleich einen Strafzettel zugeschickt.




MEMIL
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RE: Fahrererhebung

Beitrag von MEMIL » 08.12.2006, 09:17

Sorge muss man sich nicht machen. Der Zug ist abgefahren. Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Es handelt sich um eine übliche Übertretung (bis etwa unter 50% der erlaubten Geschwindigkeit auf Autobahnen und Bundesstraßen, oder 30 % in Ortsgebieten), ohne weitere Implikationen (Unfall, Sachschäden) und es wird dann eine Anonym Strafverfügung. Die Strafe flattert an der Tür, du bezahlst und die Sache ist für ewig erledigt. Diese Richtlinien sind nicht gesetzlich sondern entsprechen der Praxis. Die Behörde kann auch eine Lenkererhebung für 5% Überschreitung erlassen, wenn es Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten gibt: Lichter nicht eingeschaltet, Schäden am Fahrzeuge, us.w. Die Behörde kann auch eine Lenkererhebung erlassen, wenn das Fahrzeug auf einer Person zugelassen ist, die als Verkehrsünder mehrfach vorbestraft ist. Dann ist die Strafe saftiger. All diese Komponenten werden miteinbezogen.

2) Es handelt sich um eine erhebliche Überschreitung, die vielleicht vor einem Schulweg geschehen ist, oder vor einem Spital. Es kann auch sein, dass man vom Polizisten gewinkt wurde und nicht gesehen hat oder nicht folgte. Dann kommt es zu einer Lenkererhebung, weil abgesehen von der Strafe, die von Fahrzeugbesitzer bezahlt werden muss, wird der Lenker als solche auch bestraft werden, womöglich mit Führerscheinentzug oder desgleichen.

Grundsätzlich, soll man sich von einer Lenkererhebung nicht schrecken lassen. Dafür gibt es etlichen Gründen.

MfG,

MEMIL


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