autounfall
Verfasst: 30.11.2006, 11:19
Hallo!
Der Fall war dieser, gestern, als ich aus einem Paralellparklpatz ausfahren wollte wurde ich von einem vorbeifahrendem Wagen gerammt. Ich hatte meinen Blinker an (links) schaute über meine Schulter um fastzustellen ob ein Auto kommt, da keines kam fuhr ich ein Stück raus.Nach dem kleinen Stück das ich ausrangiert hatte,stand ich wieder, blickte ich noch einmal über die Schulter und gerade in diesem Moment fuhr mir ein vorbeifahrendes KFZ voll in meine Fahrerseite. ich weiß, deshalb, dass es gerder dieser Moment war, da ich bei dem Aufprall des anderen KFZ auf meines mit meiner linken Kopfhälfte genau auf die Kopfstütze meines Sitzes prallte und unmittelbar danach irrsinnge Kopfschmerzen hatte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fahrer des anderen KFZ zu schnell dran war, da er auch sagte, er konnte nicht einmal mehr bremsen. Er hat eigentlich nur einen "geringen" Schaden auf der re. Seite des Fahzeuges (Scheinwerfer..), doch meine komplette Fahrertür ist kaputt. Ich bin ja eigentlich überzeugt davon, dass in diesem Fall zu 100% der andere Lenker schuldig ist, doch was sagt das Recht dazu? Bitte um Hilfe!!! Danke
Der Fall war dieser, gestern, als ich aus einem Paralellparklpatz ausfahren wollte wurde ich von einem vorbeifahrendem Wagen gerammt. Ich hatte meinen Blinker an (links) schaute über meine Schulter um fastzustellen ob ein Auto kommt, da keines kam fuhr ich ein Stück raus.Nach dem kleinen Stück das ich ausrangiert hatte,stand ich wieder, blickte ich noch einmal über die Schulter und gerade in diesem Moment fuhr mir ein vorbeifahrendes KFZ voll in meine Fahrerseite. ich weiß, deshalb, dass es gerder dieser Moment war, da ich bei dem Aufprall des anderen KFZ auf meines mit meiner linken Kopfhälfte genau auf die Kopfstütze meines Sitzes prallte und unmittelbar danach irrsinnge Kopfschmerzen hatte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fahrer des anderen KFZ zu schnell dran war, da er auch sagte, er konnte nicht einmal mehr bremsen. Er hat eigentlich nur einen "geringen" Schaden auf der re. Seite des Fahzeuges (Scheinwerfer..), doch meine komplette Fahrertür ist kaputt. Ich bin ja eigentlich überzeugt davon, dass in diesem Fall zu 100% der andere Lenker schuldig ist, doch was sagt das Recht dazu? Bitte um Hilfe!!! Danke