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Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 26.08.2025, 09:46
von Moni1234
Liebes Forum,
ich hoffe ich bin hier nicht Richtig bzw. meine Frage ist nicht fehl am Platz.
Ich fahre auf eine Kreuzung zu und möchte rechts Abbiegen. Die querende Straße ist höherrangig und fahrt hier "ungebremst" durch (80 km/h). Ich habe eine Stop-Tafel. Vor mir steht bereits ein Auto an der Kreuzung, das nicht blinkt, aber klar in Richtung rechts aufgestellt ist. Geradeausfahren ist an dieser Kreuzung zwar möglich, aber nicht realistisch, da gegenüber lediglich eine in der Regel nur von Radfahrern oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrene Begleitstraße einmündet. Es ist mehrmalig erkennbar, dass der Fahrer mit dem Gedanken spielt, jetzt loszufahren (Bremslichter gehen aus, Auto bewegt sich wenige cm nach vorne, fährt dann aber doch nicht los). Es gab mehrere Möglichkeiten, an denen es sich objektiv betrachtet ausgegangen wäre, loszufahren. Die Abbiegespur ist theoretisch breit genug, um links an dem Auto vorbeizufahren und schlussendich rechts abzubiegen. Wäre das in dieser Situation erlaubt oder nicht?
(Ein Satellitenbil der betreffenden Kreuzung befindet sich im Anhang.)
Habe heute Früh sehr lange mit meinem Mitfahrer diskutiert, ob es in dieser Situation legal gewesen wäre, sich links neben dem vor uns stehenden Auto zu positionieren und dann in einer passenden Lücke im Querverkehr rechts abzubiegen. Ich bin der Meinung, dass das keinesfalls laut STVO erlaubt ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Liebe Grüße
Monika
Re: Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 26.08.2025, 11:34
von alles2
Das ist sehr wohl erlaubt, wenn es die Verkehrssituation zulässt und Du Dich gefahrenlos in den Querverkehr einordnen könntest, ohne eine Sperrlinie zu überfahren. Entsprechend § 11 Abs.1 StVO (Straßenverkehrsordnung) darf die Fahrtrichtung nur geändert (oder der Fahrstreifen gewechselt) werden, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Und man hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung (oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens) so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können (§ 11 Abs.2 StVO). Beim Vorbeifahren gelten gemäß § 17 Abs.1 StVO die Vorschriften des Überholens und es muss ein zweiter Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung vorhanden sein (§ 17 Abs.4 StVO). Beim Links-Überholen darf nach § 15 Abs.5 StVO der Überholte die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald ihm der Überholvorgang angezeigt worden ist oder er den Überholvorgang nach den Verkehrsverhältnissen sonst wahrgenommen haben musste. Demnach ist das Überholen zulässig, wenn andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden könnten und wenn genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist (§ 16 Abs.1 lit.a StVO). Hingegen wäre es entsprechend § 16 Abs.1 lit.c StVO verboten, wenn der Überholende nicht einwandfrei erkennen kann, dass er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr einordnen kann, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern. Sollte es zu einem Unfall kommen, hätte wohl der Überholende die Schuld auf sich zu nehmen, da er sich nicht ausreichend von der Verkehrssicherheit durch das Manöver überzeugt haben dürfte.
Re: Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 27.08.2025, 16:16
von Andreas Hofer4
Wenn ich die Beschreibung richtig verstanden habe, wollen beide Fahrzeuge nach rechts abbiegen. Das erste Fahrzeug ist allerdings etwas zögerlich, sodass das das zweit hinter ihm fahrende Fahrzeug, das auch nach rechts abbiegen möchte, links vom ersten vorbeifährt und dann rechts abbiegt. Es stehen also zwei Fahrzeuge, die rechts abbiegen neben einander - habe ich das richtig verstanden? - Schon aus praktischen und logischen Überlegungen: was ist wenn dann beide zugleich losfahren? - Dann krachts... aber auch lt. StVO ist das nicht möglich, denn § 12 Abs. 2 StVO normiert: "Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen, so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung zu lenken." - In diesem Fall würde der zweite Wagen aber nichts auf dem rechten Fahrstreifen stehen - ich gehe hier von einer einstreifigen Fahrbahn aus. Denn lt. § 7 Abs. 3 darf nur "Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben einem anderen Fahrzeug fahren."
Meine Antwort: schon praktisch eine echte "Schnapsidee" und auch lt. StVO nicht erlaubt.
Re: Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 27.08.2025, 20:47
von alles2
Danke für den Einwand! Aber darum habe ich erwähnt, dass der Vordermann, der vielleicht ortsunkundig oder abgelenkt ist oder ein sonstiges Gebrechen hat, das Vorhaben wahrnehmen müsste. Natürlich wäre es verantwortungslos, wenn beide gleichzeitig fahren würden. Daher die Anmerkung mit dem Unfall. Außerdem wären dann die von mir angeführten Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt und der Vorgang nicht zulässig.
Zum Thema Fahrstreifen sei angemerkt, dass nicht alle markiert sein müssen und man selbst (theoretisch, wenngleich in diesem Fall nicht möglich) jenen des Gegenverkehrs nutzen könnte, sofern es nicht durch eine Sperrlinie markiert ist (was ich auch extra erwähnt hatte). Die Fahrbahnbreite sollte laut Rechtsprechung mindestens 5,20 m betragen (Fahrstreifenbreite mind. 2,60 m). § 2 Abs.1 Z 5 StVO besagt zum Fahrstreifen nämlich:
ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht
Und weil zum Rechtsabbiegen genug Platz für zwei Fahrzeuge vorhanden ist, sollte das Kriterium erfüllt sein und einem Vorbeifahren nichts anderes entgegenstehen!
Re: Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 28.08.2025, 12:29
von Andreas Hofer4
Vielleicht war es mein Fehler das Thema "zwei Fahrstreifen" zu erwähnen...
Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 StVO ist doch eindeutig: "Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen, so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung zu lenken."
Jeder rechts Abbiegende hat den rechten Fahrstreifen zu nehmen. Wenn am rechten Fahrstreifen bereits ein Fahrzeug steht, dann darf ich - auch wenn Platz ist - nicht den linken Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen benutzen!
Es ist einfach verboten!
Re: Vorbeifahren an Kreuzung als Rechtsabbieger
Verfasst: 28.08.2025, 17:19
von alles2
Der § 12 StVO beschreibt grundsätzlich das Einordnen. In diesem Thread geht es aber um das Vorbeifahren, weshalb nochmal auf § 17 Abs.4 StVO verwiesen wird, dessen Kriterien ich als erfüllt betrachte, sofern der Vordermann den beabsichtigten Vorgang wahrgenommen hat. Alles andere wäre eh verantwortungs- und rücksichtslos. Wüsste jetzt nicht, warum beim Vorbeifahren ein Fahrstreifen für das Links-Abbiegen benutzt werden würde, zumal an der Stelle selbst dann genug Platz wäre, wenn wer zum Links-Abbiegen angehalten hat. Wir reden auch nicht vom gewagten und überraschenden Überholen, weil dadurch wohl die Sperrlinie vom Querverkehr überfahren werden würde und man sich nur auf eine "Fahrsprur" einordnen könnte, was sich bei zwei Autos nicht mehr ausgehen würde.