hallo leute sicher schon behandelt jedoch jeder fall anders und so was finde ich nicht : habe heute eine lenkererhebung meines firmenwagens bekommen mit 2 radarstrafen vom 27.04.06 !!!
ich denke nach angeábe des lenkers wird das eingestellt oder ?? sind ja schon mehr als 6 monate und vorher kam nichts darüber bitte um info wie oder was vielen dank
verfolgungsverjährung
RE: verfolgungsverjährung
Eingestellt wird leider nicht. Eingestellt wird das Verfahren nur wenn es zu einer Klage kommt, dagegen Einspruch erhoben wird und die Verjährung gerichtlich festgestellt wird. Es kann dann nur nicht eingeklagt werden. Die Eintragung im Register bleibt aber aufrecht und wenn dadurch andere Delikte begangen wurden (Unfal, Gefährdung von Dritten, missachtung von Vehrkerszeichen, Bodenmarkierungen, Fussgänger), werden diese verfolgt und angezeigt: Für diese Delikte läuft die Verjährung erst ab der Anzeige, und die Anzeige kann erst erfolgen nachdem der Fahrer identifiziert wurde. Deswegen die Lenkerehebung. Verjährt ist nur die Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Die ganze Suppe muss noch aufgegessen werden.
MfG,
MEMIL
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