Gilt hier die StVO?
Verfasst: 29.10.2006, 19:54
Hallo,
ich habe eine Frage, ob die StVO in meinem Fall gilt oder nicht:
Bei einer Veranstaltung wurde ein privates Grundstück als Parkplatz für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Nach Veranstaltungsende (laut Bescheid der Veranstalter 03:30) habe ich mein Auto umgeparkt (ca. 20m Fahrweg). Das Problem war, dass ich während der 10 sec. Fahrt alkoholisiert war (1,24 Promille). Uhrzeit: ca. 04:45
Die Polizei hat gesehen, dass ich das Auto in Betrieb gesetzt habe, welche annahm, dass ich auf Straße gefahren wäre. Daher kam es zur Polizeikontrolle auf dem Parkplatz. Tatsache ist, dass ich mein Auto nur umparken wollt, also nicht vor hatte auf die öffentliche Straße zu fahren.
Handelt es sich bei diesem "privaten" Grundstück "noch" um eine öffentliche Verkehrsfläche, da die Veranstaltung schon vorüber war. D.h. gilt auf diesem Parkplatz die StVO, oder nicht. Was ich bereits herausgefunden habe, wird während der Veranstaltung auch eine private Parkfläche zur öffentlichen Parkfläche. Wie lange bleibt der Parkplatz öffentlich?
Habe ich eine Chance bei einer Berufung, da ich sonst meinen Führerschein für 3 Monate verliere.
mfg Humer Thomas
ich habe eine Frage, ob die StVO in meinem Fall gilt oder nicht:
Bei einer Veranstaltung wurde ein privates Grundstück als Parkplatz für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Nach Veranstaltungsende (laut Bescheid der Veranstalter 03:30) habe ich mein Auto umgeparkt (ca. 20m Fahrweg). Das Problem war, dass ich während der 10 sec. Fahrt alkoholisiert war (1,24 Promille). Uhrzeit: ca. 04:45
Die Polizei hat gesehen, dass ich das Auto in Betrieb gesetzt habe, welche annahm, dass ich auf Straße gefahren wäre. Daher kam es zur Polizeikontrolle auf dem Parkplatz. Tatsache ist, dass ich mein Auto nur umparken wollt, also nicht vor hatte auf die öffentliche Straße zu fahren.
Handelt es sich bei diesem "privaten" Grundstück "noch" um eine öffentliche Verkehrsfläche, da die Veranstaltung schon vorüber war. D.h. gilt auf diesem Parkplatz die StVO, oder nicht. Was ich bereits herausgefunden habe, wird während der Veranstaltung auch eine private Parkfläche zur öffentlichen Parkfläche. Wie lange bleibt der Parkplatz öffentlich?
Habe ich eine Chance bei einer Berufung, da ich sonst meinen Führerschein für 3 Monate verliere.
mfg Humer Thomas