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Gilt hier die StVO?

Verfasst: 29.10.2006, 19:54
von JUSLINE
Hallo,



ich habe eine Frage, ob die StVO in meinem Fall gilt oder nicht:



Bei einer Veranstaltung wurde ein privates Grundstück als Parkplatz für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Nach Veranstaltungsende (laut Bescheid der Veranstalter 03:30) habe ich mein Auto umgeparkt (ca. 20m Fahrweg). Das Problem war, dass ich während der 10 sec. Fahrt alkoholisiert war (1,24 Promille). Uhrzeit: ca. 04:45



Die Polizei hat gesehen, dass ich das Auto in Betrieb gesetzt habe, welche annahm, dass ich auf Straße gefahren wäre. Daher kam es zur Polizeikontrolle auf dem Parkplatz. Tatsache ist, dass ich mein Auto nur umparken wollt, also nicht vor hatte auf die öffentliche Straße zu fahren.



Handelt es sich bei diesem "privaten" Grundstück "noch" um eine öffentliche Verkehrsfläche, da die Veranstaltung schon vorüber war. D.h. gilt auf diesem Parkplatz die StVO, oder nicht. Was ich bereits herausgefunden habe, wird während der Veranstaltung auch eine private Parkfläche zur öffentlichen Parkfläche. Wie lange bleibt der Parkplatz öffentlich?



Habe ich eine Chance bei einer Berufung, da ich sonst meinen Führerschein für 3 Monate verliere.





mfg Humer Thomas


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 29.10.2006, 21:20
von MEMIL
Wenn in die Berufung gehst, hast eine gute Chance deinen Führerschein zu behalten. Der Geltungsbereich der StVO muss deutlich gekennzeichnet werden, außer es sich in Vorhinein um eine öffentliche Fläche handelt. War es nicht der Fall, gilt die StVO nicht!!!! Auch wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, muss der Parkplatz gekennzeichnet werden.

MfG,

MEMIL


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 30.10.2006, 08:14
von JUSLINE
Danke ersmtals für die schnelle Antwort.

Heißt das auch, es genügen nicht alleine die Einweiser, damit eine private Wiese, die für die Veranstaltung als Parkfläche benutzt wird, eine öffentliches Verkehrsfläche wird.

Ich dachte, die private Wiese wird nur während der Veranstaltung eine öffentliche Verkehrsfläche, doch sind bereits seit länger als 1er Stunde vorüber. Der Polizist behauptet nämlich, dass es solange eine öffentliche Verkehrsfläche ist, bis alle Autos geräumt wurden.





mfg Humer Thomas


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 30.10.2006, 11:44
von MEMIL
Das was der Polizist meint stimmt. Das Problem ist aber, dass immer wieder werden Veranstaltungen so organisiert, dass die Formalitäten nicht erfüllt werden. Mit Parkpaltz ist sehr oft so, dass die Versicherung nicht bezahlt, weil der Parkplatz nicht richtig gekennzeichnet war, und gilt deswegen nicht als öffentliche Fläche.

Das solltest du dringend übeprüfen lassen (aber nicht von der Polizei!)

MfG,

MEMIL


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 30.10.2006, 16:28
von JUSLINE
Ich habe mich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt. Er sagte, dass die Parkwiese nicht gekennzeichnet wurde (nur Einweiser am beginn der Veranstaltung). Die Veranstalter erstellten aber einen Bescheid erstellt, indem steht, dass die private Grundfläche während der Veranstaltung eine öffentliche Fläche wird.



Für mich war es aber nicht ersichtlich! Wie sieht es jetzt aus?



mfg Humer Thomas


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 30.10.2006, 21:56
von MEMIL
Also, wenn du eine Rechtsschutzversicherung, solltest du sofort eine Beratung in Anspruch nehmen. Wenn nicht, und du Mitglied vom ARBÖ oder OAMTC, dort hingehen und dich über die Judikatur informieren lassen. Sonst einen Anwalt zu beauftragen könnte auch zielführend sein. Gewiß eine Kostenfrage, aber die du im Voraus abklären könntest.

MfG,

MEMIL


RE: Gilt hier die StVO?

Verfasst: 08.11.2006, 17:30
von JUSLINE
@MEMIL



Ich habe mich nocheinmal erkundigt. Im Bescheid steht nicht direkt drin, dass die Wiese eine öffentliche Fläche ist. Du hast gesagt:



>Mit Parkpaltz ist sehr oft so, dass die Versicherung

>nicht bezahlt, weil der Parkplatz nicht richtig

>gekennzeichnet war, und gilt deswegen nicht als

>öffentliche Fläche.



Wo kann ich das nachlesen? Es ist so, dass die Fläche nur mit Abgrenzungsbändern gekennzeichnet wurde. Ein Argument der Bezirksbehörde lautet: "Die Fläche war öffentlich zugänglich!" Gilt auf fast jeder Wiese die StVO, da fast bei jeder Wiese eine Straße vorbeiführt. Wenn du mir irgendenen Verweis geben könntest wäre ich dir sehr dankbar.



mfg Thomas Humer