Hallo.
Eine Garage hat die Ausfahrt auf eine öffentliche Strasse, welche so breit ist, das knapp 2 Autos aneinander vorbeikommen. Darf ich ungestraft vis a vis von der Ausfahrt parken?
(Die Ausfahrt selbst ist etwa einen Meter rückversetzt.) Oder hat der Benutzer (Eigentümer) das Recht jemanden das Parken zu verbieten? (Mit etwas Geschick, ist es sehr wohl möglich aus der Garage zu kommen.)
Danke, sulimo.
Garagenausfahrt; vis a vis Parkverbot?
RE: Garagenausfahrt; vis a vis Parkverbot?
Auf deine Frage habe ich jahrelang gewartet, weil ich dieses Problem nicht nur selbst erlebe sondern sehe ich täglich überall. Die Antwort ist kipp und klar: Der Besitzer der Garage hat kein Recht die Benützung des gegenüberliegenden Parkplatzes zu verhindern. Dafür müsste er einen begründeten Antrag bei der MA-48 (Straßenverwaltung) stellen, eine Gebühr bezahlen und eine erkenntliche Bezeichnung (Tafel, Bodenmarkierung) aufstellen lassen. Jede andere Vorgangsweise ist als gangsterisch zu bewerten und kann zu einer Anzeige sofort führen. Damit ist die Frage beantwortet, das Problem aber nicht gelöst. In solchen Fällen muss die Gemeinde (Bezirksverwaltung), auf Bürgerbeschwerde, selbst tätig werden und Parkverbotzone dorthin stellen, wo das Ein- und Ausfahren von Vehikeln behindert wird. Einige Maßnahmen werden gelegentlich (vor allen vor den Wahlen) immer durchgesetzt. Mit ein wenig Glück, kommen ÖVP und SPÖ zu keiner Koalition und wir kriegen neue Wahlen. Dann schnell alles beantragen, versteht sich: VOR DEN WAHLEN!
Mit freundlichen Grüßen
MEMIL
Mit freundlichen Grüßen
MEMIL
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