Hallo,
Ich habe eine Strafverfügung von der MA67 bekommen, wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe.
Natürlich bin ich schuldig und reuig, würde aber gerne Einspruch erheben, gegen das Strafmaß (140.- Euro!), oder zumindest um Ratenzahlung ansuchen.
Nun stehe ich aber vor dem Problem, dass ich keine Ahnung habe, wie so etwas zu formulieren ist, damit es nicht allzu dämlich klingt...
Kann mir da jemand helfen?!
Vielen Dank
Einspruch
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