Führerscheinbild

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Führerscheinbild

Beitrag von JUSLINE » 11.09.2006, 08:27

Hallo,



ich hatte in letzter Zeit das "zweifelhafte Glück" insgesamt 3x in eine Verkehrskontrolle zu gelangen. Kein Anhalten wegen eines Deliktes, sondern einfach nur Kontrolle! Bei den ersten beiden Anhaltungen bin ich anstandslos weitergefahren, jedoch bei der letzten Kontrolle meinte der Polizist, dass ich auf meinem Führerscheinbild nicht mehr eindeutig zu erkennen sei und er 20,- dafür kassieren könnte, was er zu guter Letzt dann doch nicht getan hat. Jedoch hat er mich auffordert, einen neuen Führerschein zu lösen. Jetzt suche ich schon überall im Internet eine dementsprechende gesetzliche Grundlage, Richtlinie etc., kann jedoch nichts brauchbares finden. Mich würde deshalb interessieren, welche Kriterien im Gesetzt festgeschrieben sind, die eine Strafe bzw einen Austausch des Führerscheines rechtfertigen können.



Danke



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RE: Führerscheinbild

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2006, 18:31

also das erste problem ist folgendes. wenn du eine verwaltungsübertretung begehst und als legitimation nur deinen führerschein mit hast, auf diesem jedoch nicht erkennbar bist, kannst du festgenommen werden bis deine identität geklärt ist.



das mit den 20euro ist mir neu. es gibt aber eine vorschrift die das besagt, nur frag mich nicht wo genau. ich würde sagen ruf mal bei der rechtsabteilung des öamtc an, die können da schneller nachschauen. allerdings muss man da mitglied sein und seine nummer bekannt geben. wenn du also keine bist, ersuche jemand anderen dies für dich zu erledigen.



wenn du was weisst, bitte eine kurze mail. das wäre super !


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RE: Führerscheinbild

Beitrag von JUSLINE » 16.09.2006, 21:22

Hallo Hobo,



die Feststellung der Identität sehe ich ja ein, wenn man mich nicht erkennen (kann) will, aber dafür Strafe zu zahlen, erscheint mir schon ein wenig herb. Es handelt sich doch um eine subjektive Empfindung, denn der eine sagt, ich erkenne ihn, der andere bestreitet dies. Wo liegt die Grenze? Dieser Umstand ist ja nachvollziehbar, denn in den letzten 5 Jahren hatte ich 10 Verkehrskontrollen und 2 haben mein Bild beanstandet. Mich beschleicht das Gefühl, die wollen ihren neuen Führerschein "verkaufen". Denn vorher war mein Bild noch nie ein Thema. Sei es wie es ist, ich habe bei keinem Juristen nachgefragt, sondern beim Verkehrsamt und privat bei einem Polizisten und beide haben mir bestätigt, dass es strafbar sei, ein veraltetes Bild in seinem Führerschein zu haben. Ob dies rechtlich wirklich hält, kann ich nicht beurteilen und in meinem Bekanntenkreis ist niemand bei einem Autofahrerklub, wo man nachfragen könnte. Deshalb auch mein Anfrage hier.

Für mich hat sich die Sache inzwischen auch erledigt. ich habe die 45,- ausgelegt und mir den neuen Scheckkartenführerschein besorgt. Trotzdem fühle ich mich "abgezockt"!



Urwi


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RE: Führerscheinbild

Beitrag von JUSLINE » 17.09.2006, 08:26

Nachtrag:



Auszug aus dem Führerscheingesetz §14 Abs. 4:



Abs. 4 Wenn ein Führerschein ungültig geworden ist, hat dessen Besitzer ... gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen. ... ein Führereschein ist ungültig, wenn ... oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen läßt. ...



MfG

Urwi

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RE: Führerscheinbild

Beitrag von MEMIL » 27.10.2006, 09:03

Das der Führerschein, wenn Daten, als welchem Grund immer, nicht mehr aktuell sind, erneuert werden muss, ist nicht nur einer gesetzlichen Bestimmung (sieht vorheriger Beitrag) zu danken sondern ist auch auf vielen anderen Gesetzparagraphen zurückzuführen. Die Strafe ist leider (streng ausgelegt) gesetzlich vorgesehen. Dem Beamten reicht es damit zu begründen, dass die Urkunde unkenntlich geworden ist und damit nicht mehr als echt bewerten sei (schon eine Strafe!), darüber hinaus kann er auch Indizien dafür finden, dass die betroffene Person eine Täuschung bezweckt hat (Vorsatz! Schon eine weitere Strafe!). Ich wurde schon auch in einem Polizeikommissariat mit einer Strafe gedroht, weil mein Namen auf dem Führerschein (vor 20 Jahren erworben) keinen Titel hatte, während mein Namen auf meinen Ausweis mit einem Titel (später erworben) ergänzt war. Täuschung! (ich gebe zu, dass man schon Phantasie braucht um auf solche Gedanken zu kommen). Aber so ist es!

MfG,

MEMIL




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RE: Führerscheinbild

Beitrag von JUSLINE » 27.10.2006, 09:13

Hallo,



ich kann jedes Wort von Ihnen nachvollziehen. Ich habe mich an den §14 gehalten und den Führerschein erneuert. Achtung an alle: Zur Zeit der Führerscheinprüfung hatte ich noch keine Brille, inzwischen schon und diese vergessen bei der BH vorsorglich abzusetzen. Ergebnis war eine Untersuchung beim Amtsarzt mit allen daraus resultierenden Folgen. Keine Angst, ich trage die Brillen im Verkehr immer, aber durch wechselnde Fahrzeuge kann es schon einmal vorkommen, dass ich keine Reservebrille mithabe. Und das kostet extra!



MfG

Urwi

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