Führerscheinentzug Alkohol ohne Alkoholisierung
Verfasst: 27.08.2006, 16:26
Hallo,
meiner Mutter wurde im Oktober 2004 der FS (Klasse B) aufgrund von Alkoholisierung (über 1.6 Promille) entzogen. Nach den diversen Nachschulungen und Strafen bekam sie den FS im Feb 2005 wieder, mit der Auflage jedes halbe Jahr die Leberwerte zu kontrollieren. Im Aug 2005 passte noch alles, im Feb 2006 wurde der FS jedoch aufgrund des "allgemein schlechten psychischen Zustandes" wieder entzogen. Bei der BH sagte man, sie müsse nur wieder einen besseren Gesundheitszustand erlangen, danach könne sie den FS wieder bekommen. Nach ca. 2 Monaten Therapie und psych. Betreuung versuchte sie im Mai 2006 den FS wieder zu erlangen. Allerdings verlangte der Amtsarzt dazu plötzlich eine verkehrspsych. Schulung. Diese Schulung bestand meine Mutter nicht, weil sie angeblich zu lange für diesen Test am PC benötigte. Jetzt wurde ihr gesagt, dass sie frühestens in 5 Monaten wieder eine derartige Prüfung machen kann und dann evtl. den FS wieder bekommt.
Nun zu den Fragen:
Ist es dem Amtsarzt möglich, eine verkehrsps. Schulung zu verlangen, obwohl es keinen Entzug wegen Alkohol gab?
Wie kommt man auf diese 5 Monate? Werden diese willkürlich festgelegt?
Wäre es möglich das ganze bei einem anderen Amtsarzt zu machen bzw. was wäre wenn sie den Hauptwohnsitz ummeldet und so eine andere BH zuständig wird?
danke für die antworten
tom
meiner Mutter wurde im Oktober 2004 der FS (Klasse B) aufgrund von Alkoholisierung (über 1.6 Promille) entzogen. Nach den diversen Nachschulungen und Strafen bekam sie den FS im Feb 2005 wieder, mit der Auflage jedes halbe Jahr die Leberwerte zu kontrollieren. Im Aug 2005 passte noch alles, im Feb 2006 wurde der FS jedoch aufgrund des "allgemein schlechten psychischen Zustandes" wieder entzogen. Bei der BH sagte man, sie müsse nur wieder einen besseren Gesundheitszustand erlangen, danach könne sie den FS wieder bekommen. Nach ca. 2 Monaten Therapie und psych. Betreuung versuchte sie im Mai 2006 den FS wieder zu erlangen. Allerdings verlangte der Amtsarzt dazu plötzlich eine verkehrspsych. Schulung. Diese Schulung bestand meine Mutter nicht, weil sie angeblich zu lange für diesen Test am PC benötigte. Jetzt wurde ihr gesagt, dass sie frühestens in 5 Monaten wieder eine derartige Prüfung machen kann und dann evtl. den FS wieder bekommt.
Nun zu den Fragen:
Ist es dem Amtsarzt möglich, eine verkehrsps. Schulung zu verlangen, obwohl es keinen Entzug wegen Alkohol gab?
Wie kommt man auf diese 5 Monate? Werden diese willkürlich festgelegt?
Wäre es möglich das ganze bei einem anderen Amtsarzt zu machen bzw. was wäre wenn sie den Hauptwohnsitz ummeldet und so eine andere BH zuständig wird?
danke für die antworten
tom