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Führerscheinentzug Alkohol ohne Alkoholisierung

Verfasst: 27.08.2006, 16:26
von JUSLINE
Hallo,



meiner Mutter wurde im Oktober 2004 der FS (Klasse B) aufgrund von Alkoholisierung (über 1.6 Promille) entzogen. Nach den diversen Nachschulungen und Strafen bekam sie den FS im Feb 2005 wieder, mit der Auflage jedes halbe Jahr die Leberwerte zu kontrollieren. Im Aug 2005 passte noch alles, im Feb 2006 wurde der FS jedoch aufgrund des "allgemein schlechten psychischen Zustandes" wieder entzogen. Bei der BH sagte man, sie müsse nur wieder einen besseren Gesundheitszustand erlangen, danach könne sie den FS wieder bekommen. Nach ca. 2 Monaten Therapie und psych. Betreuung versuchte sie im Mai 2006 den FS wieder zu erlangen. Allerdings verlangte der Amtsarzt dazu plötzlich eine verkehrspsych. Schulung. Diese Schulung bestand meine Mutter nicht, weil sie angeblich zu lange für diesen Test am PC benötigte. Jetzt wurde ihr gesagt, dass sie frühestens in 5 Monaten wieder eine derartige Prüfung machen kann und dann evtl. den FS wieder bekommt.



Nun zu den Fragen:



Ist es dem Amtsarzt möglich, eine verkehrsps. Schulung zu verlangen, obwohl es keinen Entzug wegen Alkohol gab?



Wie kommt man auf diese 5 Monate? Werden diese willkürlich festgelegt?



Wäre es möglich das ganze bei einem anderen Amtsarzt zu machen bzw. was wäre wenn sie den Hauptwohnsitz ummeldet und so eine andere BH zuständig wird?



danke für die antworten



tom


RE: Führerscheinentzug Alkohol ohne Alkoholisierung

Verfasst: 30.08.2006, 07:31
von JUSLINE
Es handelt sich dabei nicht um eine verkehrspsychologische Schulung sondern um eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) und diese kann der Amtsarzt selbstverständlich auch aus anderen gesundheitlichen Gründen anordnen und nicht nur wegen Alkoholierungsgründen.



Die 5 Monatefrist schlägt der Amtsarzt vor, dies ist sogar ein recht humaner Wert da man üblicherweise erst 12 Monate nach einer negativen VPU diese wiederholen darf.



Grundsätzlich ist immer der Amtsarzt der Heimat-BH zuständig. Ein Wohnortwechsel bringt gar nichts da natürlich der entsprechende Akt an die neue Behörde weitergegeben wird.



lg Mephisto






RE: Führerscheinentzug Alkohol ohne Alkoholisierung

Verfasst: 30.08.2006, 18:23
von JUSLINE
Okay verstehe, erstmal danke.



Nochmal zu der Sache mit der Behörde. Mir gehts nicht darum diese Frist o.ä. zu umgehen, sondern einfach um die Möglichkeit, einen anderen Amtsarzt anzufordern. Es geht einfach darum, dass meine Mutter mit diesem Amtsarzt bereits sehr zerstritten hat und daher würde sie den ganzen Fall gerne von jmd anders beurteilen lassen. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? (Wohnsitzwechsel, etc.)



viele Grüße



Tom