Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konstella

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konstella

Beitrag von JUSLINE » 26.08.2006, 11:43

Hallo,



annahme ist das jemanden den Probefuehrerschein hat, die Probezeit wurde schonmal um ein Jahr verlaengert. Der Grund war jedoch das nicht termingerechte einhalten des Fahrsicherheitstraing im Zuge der Mehrphasenausbildung. ANSONSTEN LIEGEN KEINE VORSTRAFEN ODER VERKEHRSDELIKTE VOR!



Nun faehrt man auf der Autobahn ca. 110-120kmh, jedoch haelt man nicht den Mindestabstand zum Vordermann ein.



Es kommt eine Motorradzivilstreife und macht Videos auf dem Motorrad und wird angehalten



Nun meine Fragen



1. Was kommt auf denjenigen zu wenn er einen Sicherheitsabstand von max 0.2 sek hat bzw wieviel Meter sind das bei der obigen Geschwindigkeit?



2. Was kommt auf denjenigen zu wenn er einen Sicherheitsabstand von UEBER 0.2 sek hat bzw wieviel Meter sind das bei der obigen Geschwindigkeit?



3. Falls ein potenzieller Fuehrerscheinentzug stattfindet, wie lange waere dieser bzw. wenns so waere muesste man den dann nicht gleich abgeben?



4. Wie laueft ein Fuehrscheinentzug ab? KOmmt dann die Polizei zu einem und nimmt den Schein weg oder mussman zur BH ihn abgeben?



Wiegesagt die Aktion fand alles in der Probezeit statt, wie oben beschrieben ist



Danke!




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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von akita2 » 27.08.2006, 13:44

An Ihrer Stelle würde ich herauszufinden versuchen, wer Sie da angehalten hat (welche Dienststelle, wo liegt die Notiz/der Akt darüber), und mit dieser Behörde sprechen; diese fragen, was auf Sie zukommt, was man Ihnen vorwerfen möchte, ob eine Strafen kommen wird, oder ein Führerscheinentzugsverfahren überhaupt droht. Verstecken können Sie sich jetzt sowieso nicht mehr. Aber keine Ahnung, ob da ein Führerscheinentzug droht. Evtl. würde ich noch beim ÖAMTC anrufen (oder ARBÖ...), vielleicht erhalten Sie dort Auskunft über Erfahrungswerte, wie solche Angelegenheiten in Ihrem Bundesland gehandhabt werden.



akita


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von JUSLINE » 27.08.2006, 14:39

Hallo, ich danke zunaechst mal fuer Ihre Antwort.



Das ganze fand in Vorarlbewrg statt auf der A14 Autobahn. Angehalten hat mich ein Polizist auf Motorradstreife. Ich weiss das er Polizist war (Polizeimarke) aber nicht den Namen. Wo kann ich herausfinden welche Dienststelle?



Des weiteren sagte er was von Sicherheitsabstand zu gering, und das er das Band auswerten muss oder lassen wird. Ich fragte nach was auf mich zukommen wird in Geldsachen, er sagte was von 300 Euro je nach Verdienst!??? Von potenziellen Entzug sagte er nichts. Er sagte auch das es bei Probefuehrerschein und Vormekrsystem das gane anderst aussieht.



Ich fragte nach Folgen er sagte da aber niemals mehr was von Scheinentzug.



Wie gesagt ich gebe zu was ich getan habe war aber meiner Meinung nach nicht unter 0.2 sek (er sagte das auch nicht), ich akzeptiere Strafe + evt. Nachschulung, will aber den Schein behalten


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von akita2 » 27.08.2006, 15:41

1. Ich würde bei der nächsten Polizeidienststelle anrufen und dort nach der Telefonnummer der Stelle fragen, die Sie nach deren Meinung auf der Autobahn überprüft hat. Jedenfalls könnten Sie so versuchen, sich durchzufragen. Sie könnten auch dort fragen, an welche Stelle die Meldung dieser Autobahnpolizei weitergeleitet zu werden pflegt (Tel. , dann dort weiter fragen).



2. Hier finden Sie alles zum Vormerksystem - inder Probezeit führen Verstöße zur Verlängerung um ein Jahr



http://www.oeamtc.at/index.php?type=art ... ctive=0352



akita


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von akita2 » 27.08.2006, 15:43

Entzug ist ua. natürlich auch möglich (kommt auf den Zeitabstand an, der ja gemessen werden dürfte, jetzt).



akita


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von JUSLINE » 27.08.2006, 15:57

Ja das ist mir klar das Entzug moeglich waere. Bi s0.2 sek ist ja ein Entzug moeglich daruebe rnicht, was ich wiess. Nur moechte ich wissen ob die Schwelle bis 0.2 sek in der Probezeit hoeher ist oder gleich wie bei normalen Leuten


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von JUSLINE » 27.08.2006, 16:05

Wie laueft in Entzug ab? Bekmmt man einen Brief? Und muss dan den Schein bei der BH abgegeben? Wie lange dauert es durchschnittlich bis der Brief kommt? Ich weiss das man dies nicht pauschal sagen kann aber irgendeinen Richtwert ungefaehr?


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von JUSLINE » 30.08.2006, 07:38

Kein Unterschied zwischen Probeführerschein und unbefristeten Führerschein. Führerscheinentzugsverfahren wird in diesem Fall nicht eingeleitet werden.



lg Mephisto


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RE: Geringer SIcherheitsabstand unter einer speziellen Konst

Beitrag von JUSLINE » 30.08.2006, 08:09

Hehe Danke fuer die Antworten, ich habe beim LPK angerufen und konnte sogar den Beamten erreichen. Gernger als 0.2 liegt nicht vor, ich werde einen Eintrag bekommen (1.Vergehen und ein wenig zahlen). Ich zahle alles solange ich den Schein behalten kann :D


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