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Anonymverfügung - allerdings waren wir nicht dort!

Verfasst: 25.08.2006, 21:00
von Cornel
Dieser Tage ist eine Anonymverfügung wegen zu schnellen Fahrens in unser Haus gekommen - aus einem anderen Bundesland, in dem wir uns schon ein paar Jahre nicht mehr aufgehalten haben!

Als betroffenes KFZ wird nur "PKW" angeführt. Das Kennzeichen deckt sich allerdings mit dem Kennzeichen unseres PKW-Anhängers (NICHT mit unserem KFZ-Kennzeichen).

Da weder wir, noch unser Auto, noch unser Anhänger zu dem Zeitpunkt auch nur in der Nähe des Ortes waren, rief ich die zuständige Sachbearbeiterin an, dass ein Irrtum vorliegen müsse.

Sie meinte nur, ich müsse auf die Lenkererhebung warten... Jetzt frage ich mich, ob das gleiche Kennzeichen sowohl an PKWs als auch an Anhänger vergeben wird oder wie das passieren konnte? Wie gehen wir am besten vor?


RE: Anonymverfügung - allerdings waren wir nicht dort!

Verfasst: 30.08.2006, 07:43
von JUSLINE
Lenkererhebung korrekt ausfüllen und gegebenenfalls gleich nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass man zu diesem Zeitpunkt unmöglich mit dem genannten Fahrzeug an dem angegebenen Ort gewesen sein kann.



lg Mephisto


RE: Anonymverfügung - allerdings waren wir nicht dort!

Verfasst: 02.09.2006, 15:38
von Cornel
Das ist eben das Problem: Wie beweisen wir, dass keiner der drei Führerscheinbesitzer der Familie, die zu dem entsprechenden Zeitpunkt alle Urlaub hatten, mal schnell die 660 km (habe im Routenplaner nachgeschaut) zu dem uns völlig unbekannten Ort gedüst ist? Wir hatten zu dieser Zeit leider keine Arzttermine und theoretisch könnte ja durchaus einer gefahren sein... in 24 Stunden kommt man weit! Auch unsere Nachbarn wissen sicher nicht, was wir jeden Tag machen - schon gar nicht rückwirkend, da bis zur Zusendung der Lenkererhebung auch noch einige Zeit verstreicht...