Hallo!
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung mit Parkgarage und habe gerade erfahren dass sich da ein Park-Nachbar darüber aufregt, dass wir (Ich und meine Freundin) unsere Motorräder zusätzlich zu unserem Auto in der Garage parken -und ebenfalls angedeutet hat uns deshalb zu klagen. In einem Punkt gebe ich ihm Recht, das durch das zusätzliche abstellen der Motorräder manchmal das Auto um 10-15cm über den gekennzeichnet Parkraum steht aber bisher noch nie eine Behinderung für andere Fahrzeuge darstellte. Jetzt wollte ich fragen ob das zusätztliche abstellen von Motorrädern auf einem von mir gemieteten Parkplatz erlaubt ist? In meinem Garagen-mietvertrag konnte ich nur ein Kennzeichen angeben und dadurch, dass im Sommer nur das Auto die Garage benutzt gab ich natürlich das Autokennzeichen an.
Ich denke mal dass der Nachbar, wenn überhaupt, nur klagen kann wenn er beweisen kann das ich andere Fahrzeuge mit dem Überstehenden Auto behindere. Oder lieg ich da falsch.
Darf sich der Nachbar aufregen, dass ich 3 Fahrzeuge anstatt 1 Fahrzeug auf meinem Garagenplatz abstelle? und wenn ja wie schaut hier der Rechtsweg aus (zuerst Genossenschaft, dann Anwalt ....)?
Bin für jede Antwort dankbar.
VG
Behinderung anderer KFZ in Garage?
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