Autounfall aufgrund einer Vorrangverletzung
Verfasst: 07.07.2006, 22:44
Hallo!
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, glücklicherweise ohne Personenschaden, mein Auto jedoch ist aufgrund des Alters (92er BJ) ein Totalschaden. Ich würde nur gerne wissen, wie in etwa meine Rechtslage aussieht, ich denke, dass meine Mutter (sie war Lenkerin des Kfz) unschuldig ist, unser Versicherungsvertreter meinte aber wir könnten evt, die Gesamtschuld bekommen. Da ich eher Führerscheinneuling bin, habe ich (zum Glück) keinerlei Erfahrung mit Verkehrsunfällen, vielleicht hat jemand von euch bzw. Ihnen etw. ähnliches erlebt, bzw. aufgrund seiner/Ihrer Ausbildung das nötige Know how,und kann mir Auskunkft geben.
Passiert ist der Unfall aufgrund einer (meiner Meinung nach massiven Vorrangverletzung), ein Klein-LKW Lenker bog im Ortsgebiet von der Hauptfahrbahn links in eine Einfahrt ein, er hat uns (so denke ich zumindest) übersehn, obwohl meine Mutter stark abbremste, erwischte sie das Heck des LKWs, dieser blieb nicht sofort stehn, sondern parkte das Auto in gew. Entfernung, danach kam er jedoch gleich zu uns um Erste Hilfe zu leisten, zum Glück war dies jedoch nicht notwendig.
Meine Mutter schilderte dem Polizisten das Geschehn wie oben formuliert, der LKW Lenker behauptet jeddoch, dass meine Mutter mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und er sie zum Zeitpunkt des Startes seines Abbiegevorgangs noch nicht gesehn hatte, des weiteren wurde uns vorgeworfen, dass meine Mutter keine Bremsspur verursachte, dh sie startete keine Vollbremsung. Da ich mich aber auch im Auto befand, weiß ich genau, dass sie stark abbremste und die Geschwindigkeit massiv verringerte. Ich bin mir auch sicher, dass uns der LKW Fahrer hätte sehen müssen, da uneingeschrenkte Sicht gegeben war (keine kurvige Straße) und meine Mutter keinesfalls schneller als ~55 km/h fuhr.
Ich bin nur so unsicher ob meine Mutter automatisch Mitschuld hat, weil sie beim Erkennen der Gefahr keine absolute Vollbremsung durchführte. Mir und auch dem Polizisten begründete sie ihr Handeln damit, dass sie Angst hatte dass uns (mir und meiner kleinen Schwester (6J)) etw. passiert weil durch ein Vollbremsung der Gurt einschnappt und somit bei Stillstand massiv gg. den Körper drückt und dadurch oft Prellungen und ähnliche Verletzungen hervorruft. Durch ihr Handeln rollte mein Auto mehr oder weniger gerade noch ins Heck des LKWs.
Können wir jetzt aufgrund des Handelns meiner Mutter die Gesamtschuld bekommen? Und wenn ja, warum kann das funktionieren? In der STVO steht doch geschrieben "Wer keinen Vorrang hat, darf durch Kreuzen, Einbiegen...die Lenker von KFZ mit Vorrang weder zu unvermitteltem Bremsen, noch zum Abblenken des Fahrzeuges nötigen" Ich verstehe irgendwie nicht, warum der LKW-Lenker trotzdem, keine bzw. nur bedingt Mitschuld bekommen kann...
Vielleicht können Sie/kannst du mir ja weiterhelfen, ich würde mich über jede Information sehr freuen.
Ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, glücklicherweise ohne Personenschaden, mein Auto jedoch ist aufgrund des Alters (92er BJ) ein Totalschaden. Ich würde nur gerne wissen, wie in etwa meine Rechtslage aussieht, ich denke, dass meine Mutter (sie war Lenkerin des Kfz) unschuldig ist, unser Versicherungsvertreter meinte aber wir könnten evt, die Gesamtschuld bekommen. Da ich eher Führerscheinneuling bin, habe ich (zum Glück) keinerlei Erfahrung mit Verkehrsunfällen, vielleicht hat jemand von euch bzw. Ihnen etw. ähnliches erlebt, bzw. aufgrund seiner/Ihrer Ausbildung das nötige Know how,und kann mir Auskunkft geben.
Passiert ist der Unfall aufgrund einer (meiner Meinung nach massiven Vorrangverletzung), ein Klein-LKW Lenker bog im Ortsgebiet von der Hauptfahrbahn links in eine Einfahrt ein, er hat uns (so denke ich zumindest) übersehn, obwohl meine Mutter stark abbremste, erwischte sie das Heck des LKWs, dieser blieb nicht sofort stehn, sondern parkte das Auto in gew. Entfernung, danach kam er jedoch gleich zu uns um Erste Hilfe zu leisten, zum Glück war dies jedoch nicht notwendig.
Meine Mutter schilderte dem Polizisten das Geschehn wie oben formuliert, der LKW Lenker behauptet jeddoch, dass meine Mutter mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und er sie zum Zeitpunkt des Startes seines Abbiegevorgangs noch nicht gesehn hatte, des weiteren wurde uns vorgeworfen, dass meine Mutter keine Bremsspur verursachte, dh sie startete keine Vollbremsung. Da ich mich aber auch im Auto befand, weiß ich genau, dass sie stark abbremste und die Geschwindigkeit massiv verringerte. Ich bin mir auch sicher, dass uns der LKW Fahrer hätte sehen müssen, da uneingeschrenkte Sicht gegeben war (keine kurvige Straße) und meine Mutter keinesfalls schneller als ~55 km/h fuhr.
Ich bin nur so unsicher ob meine Mutter automatisch Mitschuld hat, weil sie beim Erkennen der Gefahr keine absolute Vollbremsung durchführte. Mir und auch dem Polizisten begründete sie ihr Handeln damit, dass sie Angst hatte dass uns (mir und meiner kleinen Schwester (6J)) etw. passiert weil durch ein Vollbremsung der Gurt einschnappt und somit bei Stillstand massiv gg. den Körper drückt und dadurch oft Prellungen und ähnliche Verletzungen hervorruft. Durch ihr Handeln rollte mein Auto mehr oder weniger gerade noch ins Heck des LKWs.
Können wir jetzt aufgrund des Handelns meiner Mutter die Gesamtschuld bekommen? Und wenn ja, warum kann das funktionieren? In der STVO steht doch geschrieben "Wer keinen Vorrang hat, darf durch Kreuzen, Einbiegen...die Lenker von KFZ mit Vorrang weder zu unvermitteltem Bremsen, noch zum Abblenken des Fahrzeuges nötigen" Ich verstehe irgendwie nicht, warum der LKW-Lenker trotzdem, keine bzw. nur bedingt Mitschuld bekommen kann...
Vielleicht können Sie/kannst du mir ja weiterhelfen, ich würde mich über jede Information sehr freuen.