Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - ohne

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JUSLINE
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Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - ohne

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2006, 11:49

Hallo,



Vor zwei Tagen bekam ich eine Anonymverfügung für eine Geschwindidkeitsübertretung zugeschickt. Ich bin mir zu 90% sicher, dass es für diesen Delikt kein Beweisfoto geben kann, außer mein Tempo wurde an einer anderen Stelle gemessen, als ich hier annehme, was ich aber nicht glaube, da ich so massiv über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nur einmal war, nämlich genau dort und ich die Strecke als RADARFREI kenne.



Die Beamten kontrollierten am Straßenrand die Geschwindigkeit mit einer Laserpistole oder Radarpistole oder sowas. Da sie mich aber nicht zum Stehenbleiben aufforderten und zur zeit gerade einen "Kunden" hatten, dachte ich, Glück gehabt und davon gekommen. Die Übertetung was ich zu diesem Zeitpunkt hatte, stimmt genau mit der mir vorgeworfenen überein.



Bis jetzt dachte ich immer, dass es bei einer solchen Geschwindigkeitsüberprüfung kein Foto gibt und daher immer sofort angehalten werden muss und die gemessene Geschwindigkeit als Beweis im Gerät gespeichert bleibt, bis der Täter diese gesehen hat.



Täusche ich mich da wahrscheinlich?



Ich bedanke mich für eure Tipps und wünsche einen schönen Sonntag.



Edwin




MEMIL
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RE: Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - o

Beitrag von MEMIL » 18.06.2006, 21:14

Falsch gedacht! Wenn eine Anonymverfügung erlassen wird, bedeutet das dass ein Foto am Akt beiliegt. Bei Vermessung ohne Foto hätte der Beamte dich sofort am Ort und Stellen belangen und die Daten aus der Pistole zeigen. Du kannst bezahlen oder Anspruch dagegen erheben, dann kriegst das Foto, billiger wird aber nicht...

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - o

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2006, 22:30

Herzlichen Dank Memil für deine Antwort.



Genau das dachte ich ja auch immer. Darum schrieb ich ja in das Forum, weil ich glaube, dass es bei mir kein Foto gibt.



Ich habe mal bei Google Anonymverfügung eingegeben und herausgelgesen, dass ein Organ der öffentlichen Aufsicht eine Anonymverfügung unter anderem nach eigenem Ermessen bei Fehlverhalten des Autofahrers ausstellen kann.



Und das ist der springede Punkt: Ich glaube, dass er mich gelasert hat, aber gerade keine Zeit für mich hatte und mir darum diese Anonymverfügung ausgestellt hat, ohne Foto, ohne Beweis.



Verstärkt werde ich in meinen Glauben, da diese Anonymverfügung !!!vier!!! Tage nach der Geschwindigkeitsübertretung bei mir im Haus war. Eine Radarboxstrafe dauert ja so fünf Wochen, oder???


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JUSLINE
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RE: Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - o

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2006, 22:35

Jetzt muss ich nocheinmal direkt fragen:



Darf es sein, dass ich eine Anonymverfügung bekomme, wenn es kein Beweisfoto für meine Geschwindigkeitsübertretung gibt?



Was kostet es, wenn ich das Foto haben will, bzw. geht das überhaupt?


MEMIL
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RE: Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung - o

Beitrag von MEMIL » 19.06.2006, 04:59

Theoretisch ja. Ein Beamter verfügt über die sogenannte "öffentliche Unfehlbarkeit" wie beim Papst. Aber beim Gericht muss die Republik Österreich dann Beweise vorlegen, sonst wird die Klage abgewiesen. Wenn du bestreiten willst, dass du überhaupt am Ort des Geschehens gewesen bist, und dafür Zeuge nennen kannst, wird die Klage (ohnen Beweise) schon abgewiesen. Ohne Beweise wird in Österreich keine Strafe erhoben.

Das Problem mit dem Foto ist, dass um das Foto zu sehen, oder zu wissen was für Beweise es gibt, musst du die Tat bestreiten (Einspruch), damit wir ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und dazu kommen die Verfahrenskosten, die nicht so tragisch sind: Um die 50 bis 100 Euro in ersten Instanz. Da kannst du sehen wie fest sind die Beweise gegen dich. Eines ist klar: entweder bestreitst du alle bist zum Galgen oder zahlst die Strafe. Halbe Schwangerschaft gibt es in solchen Fällen auch nicht. Wenn du nur die Geschwindigkeit bestreiten willst, bist du schon verloren. Die Beamten sind glaubwürdig, weil sie Pistolmessungen in ihrer Unterlagen haben, du hast dagegen nichts. Deswegen, entweder bist du nicht gewesen (wenn es kein Foto gibt) oder bist du es gewesen und aus...


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