wann endet in österreich die verjährungsfrist bei einem geschwindigkeitsverstoß?? bin am 04.03.2006 in österreich geblitzt worden. am 01.06.2006 bekam ich dann von der bezirkshauptmannschaft judenburg ein schreiben "lenkerauskunft ohne deliktsangaben". muss ich zahlen??? die 3-monats-frist ist doch abgelaufen. oder zählt diese 3-monats-frist nur für das inland???
Geschwindigkeitsübertretung
RE: Geschwindigkeitsübertretung
Falsch interpretiert. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach dem ABGB. Solang kannst du belangt werden. Alle andere kurzeren Fristen beziehen sich auf die behördliche Prokollierung und Einleitung des Verfahrens gegen dich. Sind diese Formalitäten erfüllt, kannst du dich warm anziehen und abwarten, der Strafzettel kann Jahre später kommen...
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MFG, MEMIL
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