Auffahrunfall, wie Unschuld nachweisen?
Verfasst: 24.05.2006, 15:34
Der Autofahrer vor mir stand und ich kam hinter ihm zu stehen. Hinter mir krachte C gegen mein Auto und schob meines nach vor, so daß ich den vorderen beschädigte. Die Polizei nahm nur die Personalien auf, nicht aber den Unfallhergang, dann wurde die ganze Partie auf die Seite gebracht, aber keine Bremsspuren untersucht etc. Ich hatte mein Kind Auto und Probleme mit den Unfallgegnern,weil sie fremdsprachig waren. Unfallberichte wurden aber angefertigt und unterschrieben, allerdings unvollständig, sodaß der Abschnitt "fuhr auf stehendes Auto" von meinen Hintermann nicht angekreuzt wurde.
Schaden meines Autos wird von der Werkstatt als Totalschaden bewertet. Die Schadensbegutachtung war heute, hab aber noch kein Ergebnis bekommen. Die Werkstatt meine, wenn es so war, wie ich gesagt hätte, und es spricht da auch nichts dagegen,wenn man das Auto sieht, dann ersetzt mir die Versicherung des Hintermannes mein Auto und den Schaden des Vordermannes.
Was aber, wenn der Vordermann auf einmal sagt, ich wäre von mir aus in ihm reingekracht, oder die Versicherung das behauptet? Dann hätte ich schuld bzw. Teilschuld und keine Möglichkeit das Nachzuweisen.
Kennt da jemand die Rechtslage oder die Spruchpraxis? Soll ich gleich meine Rechtsschutzversicherung einschalten?
lG
beli
Schaden meines Autos wird von der Werkstatt als Totalschaden bewertet. Die Schadensbegutachtung war heute, hab aber noch kein Ergebnis bekommen. Die Werkstatt meine, wenn es so war, wie ich gesagt hätte, und es spricht da auch nichts dagegen,wenn man das Auto sieht, dann ersetzt mir die Versicherung des Hintermannes mein Auto und den Schaden des Vordermannes.
Was aber, wenn der Vordermann auf einmal sagt, ich wäre von mir aus in ihm reingekracht, oder die Versicherung das behauptet? Dann hätte ich schuld bzw. Teilschuld und keine Möglichkeit das Nachzuweisen.
Kennt da jemand die Rechtslage oder die Spruchpraxis? Soll ich gleich meine Rechtsschutzversicherung einschalten?
lG
beli