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Privatverkauf

Verfasst: 24.02.2006, 14:18
von JUSLINE
Ich habe vor einem jahr meinen mazda verkauft!

Bei diesem fahrzeug war das pickerl bereits abgelaufen und ich gab auch keine garantie darauf!

Im kaufertrag stand auch "besichtigt wie auch probegefahren" und "beiderseits keine wie immer gearteten forderungen erhoben werden können"!

Der kaufpreiß lag schon weit unter den listenpreiß da kein gültiges picker mehr vorlag!

Nach 3 monaten meldete sich der käufer und wollte diesen kauf rückgängig machen! Begründung: Das fahrzeug hätte schwere mängel und bekommt kein gutachten gemäß §57a!

Da ich kein mechaniker bin und ich mich an fahrzeugen nicht auskenne waren mir diese, nicht sichtbaren mängel nicht bekannt!

Jetzt wird die sache vor gericht ausgetragen!

Grund :

VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE DES WAHREN WERTES!

Ist das keine forderung??


RE: Privatverkauf

Verfasst: 17.06.2006, 12:50
von MEMIL
Der Kauf war grundsätzlich korrekt. Du brauchst nichts zurückzahlen.

JEDOCH, wenn die Klausel laesius enormis (Verkürzung über 50%) wirklich angewendet werden kann, bzw. zutrifft, dann kannst du den Kaufpreis und die Verfahrenskosten vorbereiten, der Kauf wird anulliert!!!!